Handelsregister · HRB 71603

Chronologischer Auszug

MNW Culture Communication GmbH · Amtsgericht Düsseldorf

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 08.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
MNW Culture Communication GmbH

b)
Düsseldorf
Geschäftsanschrift:
c/o Rechtsanwaltskanzlei Sonnenberg,
Sternstraße 67, 40479 Düsseldorf

c)
Die Förderung und Organisation
interkulturellen Austauschs zwischen China
und Europa im geschäftlichen Bereich
sowie die Durchführung entsprechender
Veranstaltungen und die Betreuung
messeaktiver Unternehmen in China und
Europa. Ferner Geschäftsberatung für
chinesische und europäische Unternehmen
sowie damit zusammen hängender
Businessservice. Ferner die Organisation
und Durchführung von kulturellen
Veranstaltungen, Kunstausstellungen sowie
die Organisation und Vermittlung von
Reisen, insbesondere Kulturreisen; das
Anbieten von chinesischen und deutschen
Sprach- und Kulturkursen, die Organisation
von beruflichen Ausbildungen in China und
Deutschland sowie sonstige Maßnahmen
und Veranstaltungen zur Förderung des
Kulturaustauschs zwischen
Deutschland/Europa und China.
100.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren
Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt
werden, die Gesellschaft stets einzeln zu
vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.

b)
Geschäftsführer:
Xia, Wei, Peking / China, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.09.2013
a)
12.12.2013
Braun

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.