Handelsregister · HRB 71603
Chronologischer Auszug
MNW Culture Communication GmbH · Amtsgericht Düsseldorf
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) MNW Culture Communication GmbH b) Düsseldorf Geschäftsanschrift: c/o Rechtsanwaltskanzlei Sonnenberg, Sternstraße 67, 40479 Düsseldorf c) Die Förderung und Organisation interkulturellen Austauschs zwischen China und Europa im geschäftlichen Bereich sowie die Durchführung entsprechender Veranstaltungen und die Betreuung messeaktiver Unternehmen in China und Europa. Ferner Geschäftsberatung für chinesische und europäische Unternehmen sowie damit zusammen hängender Businessservice. Ferner die Organisation und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen, Kunstausstellungen sowie die Organisation und Vermittlung von Reisen, insbesondere Kulturreisen; das Anbieten von chinesischen und deutschen Sprach- und Kulturkursen, die Organisation von beruflichen Ausbildungen in China und Deutschland sowie sonstige Maßnahmen und Veranstaltungen zur Förderung des Kulturaustauschs zwischen Deutschland/Europa und China. | 100.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. b) Geschäftsführer: Xia, Wei, Peking / China, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 09.09.2013 | a) 12.12.2013 Braun |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.