Handelsregister · GnR 265
Chronologischer Auszug
MK Unternehmens- und Wirtschaftsberatung eG · Amtsgericht Krefeld
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) MK Unternehmens- und Wirtschaftsberatung eG b) Nettetal c) a) Kaufmännische Beratung und Betreuung,von Kunden, welches die objektive Klärung bestimmter kaufmännischer Sachverhalte zu den Themen Buchführung, Rentabilität, Liquidität, Investionsrechnung und Finanzierung, sowie Sicherungssysteme für Unternehmer beinhaltet. Akquise und Vermittlung von Kunden, Durchführung von Promotion- und Werbekampagnen; b) die Entwicklung und der Betrieb von Wohn- und Geschäftsimmobilien; die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen. | Das Mindeskapital beträgt 60 % der eingezahlten Geschäftsanteile. Eine Nachschusspflicht der Genossen besteht nicht. | a) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Solange die Genossenschaft weniger als 20 Mitglieder hat, wird nur ein Vorstand bestellt. Er wird vom Aufsichtsrat bzw. solange kein Aufsichtsrat besteht, von der Generalversammlung bestellt und abberufen. Besteht der Vorstand aus mehr als einem Mitglied können zwei Vorstandsmitglieder rechtsverbindlich für die Genossenschaft zeichnen und Erklärungen abgeben. Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB befreit. b) Vorstand: Kintzelmann, Markus, Nettetal, *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Satzung vom 01.09.2019 mit Änderung vom 04.01.2020 | a) 27.02.2020 Schultes |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.