Handelsregister · HRB 1874

Registerinformationen

MK-Kreuter-Elektronik GmbH · Amtsgericht Wetzlar

Unternehmen

Stammdaten

Firma
MK-Kreuter-Elektronik GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Mittenaar
Geschäftsanschrift
Kalkwerk 4, 35756 Mittenaar

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 1874
Gericht
Amtsgericht Wetzlar
Letzte Eintragung
30.07.2024
Abrufstand
24.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Planung, Fertigung und Erprobung von elektronischen Leiterplatten, elektrischen Verbindungsteilen, Baugruppen und Geräten sowie der Handel und Vertrieb von diesen selbst gefertigten Geräten.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Andreas Strauß

Herborn

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 15.11.1995 zuletzt geändert am 02.10.1997
  • Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2005 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,40 Euro und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 ( Stammkapital ) und § 8 II. Abs. 2 ( Gesellschafterbeschlüsse ) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2024 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Mittenaar beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 07.03.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 23 ff. Sonderband
  • Blatt 37 ff. Sonderband
  • Fall 3
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.