Handelsregister · HRB 15051

Registerinformationen

MK Fliesen- und Kachelöfen M. Krabler GmbH · Amtsgericht Augsburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
MK Fliesen- und Kachelöfen M. Krabler GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Kühbach
Geschäftsanschrift
Postweg 2b, 86556 Kühbach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 15051
Gericht
Amtsgericht Augsburg
Letzte Eintragung
10.04.2024
Abrufstand
09.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

der Handel mit Fliesen und Kachelöfen sowie der Kachelofeneinbau.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Michael Krabler

Kissing

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 01.06.1995

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft ist dadurch entstanden, daß der Einzelkaufmann Michael Krabler durch Spaltungsplan vom 23. August 1995 das von ihm unter der Firma MK Fliesen und Kachelöfen Michael Krabler mit Sitz in Kühbach betriebene bisher unter HRA 11178 des Amtsgerichts Augsburg eingetragene Unternehmen durch Übertragung auf die neugegründete GmbH aus seinem Vermögen ausgegliedert hat gemäß §§ 158 ff, 153 ff, 135 ff, § 123 III Nr. 2 iVm § 125 UmwG. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam.
  • Die Spaltung (Ausgliederung zur Neugründung) wurde bei HRA 11178 am 13. Mai 1996 eingetragen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 03.04.1996. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 2 So.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.