Handelsregister · HRB 8062

Chronologischer Auszug

MK Eastern Trade Limited - Zweigniederlassung Brehna · Amtsgericht Stendal

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
MK Eastern Trade Limited -
Zweigniederlassung Brehna

b)
Brehna
Zweigniederlassung der MK Eastern Trade
mit dem Sitz in Birmingham,
Großbritannien (THE REGISTRAR OF
COMPANIES FOR ENGLAND AND
WALES; CARDIFF COMPANY NO.
6657790)

c)
Ex- und Import technischer Ausrüstungen,
Fahrzeugen, technischer und natürlicher
Materialien sowie der Erbringung von
Vermittlungs- und Beratungsleistungen für
Ex- und Importe und der
Anwendungsberatung für chemische
Produkte.
100,00 GBPa)
Ist nur ein director bestellt, so vertritt er die
Gesellschaft allein. Sind mehrere directors
bestellt, so wird die Gesellschaft durch die
directors gemeinsam vertreten.

b)
Bestellt:
director:
Dr. Kluge, Helmut, Landsberg, *XX.XX.XXXX
a)
Private Company Limited by Shares nach dem Recht von
England und Wales
Gründungsbestimmungen vom 28.07.2008
a)
15.09.2008
Hüskes
2b)
Halle (Saale)
Geschäftsanschrift:
Berliner Straße 191, 06116 Halle (Saale)
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2014 hat die
Verlegung des Sitzes der Zweigniederlassung beschlossen.
a)
10.02.2015
König
3b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Charlottenstraße 4, 06108 Halle
a)
04.07.2019
Köhn
4b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Halle (Saale) vom 10.12.2020 (Az. 59 IN 365/20)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
22.12.2020
Schmelzer
5b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen der Schulnderin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 10.02.2021
(Az. 59 IN 365/20) aufgehoben worden.
a)
18.02.2021
Schmelzer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.