Handelsregister · HRB 8062
Chronologischer Auszug
MK Eastern Trade Limited - Zweigniederlassung Brehna · Amtsgericht Stendal
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) MK Eastern Trade Limited - Zweigniederlassung Brehna b) Brehna Zweigniederlassung der MK Eastern Trade mit dem Sitz in Birmingham, Großbritannien (THE REGISTRAR OF COMPANIES FOR ENGLAND AND WALES; CARDIFF COMPANY NO. 6657790) c) Ex- und Import technischer Ausrüstungen, Fahrzeugen, technischer und natürlicher Materialien sowie der Erbringung von Vermittlungs- und Beratungsleistungen für Ex- und Importe und der Anwendungsberatung für chemische Produkte. | 100,00 GBP | a) Ist nur ein director bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere directors bestellt, so wird die Gesellschaft durch die directors gemeinsam vertreten. b) Bestellt: director: Dr. Kluge, Helmut, Landsberg, *XX.XX.XXXX | a) Private Company Limited by Shares nach dem Recht von England und Wales Gründungsbestimmungen vom 28.07.2008 | a) 15.09.2008 Hüskes | |
| 2 | b) Halle (Saale) Geschäftsanschrift: Berliner Straße 191, 06116 Halle (Saale) | a) Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2014 hat die Verlegung des Sitzes der Zweigniederlassung beschlossen. | a) 10.02.2015 König | |||
| 3 | b) Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Charlottenstraße 4, 06108 Halle | a) 04.07.2019 Köhn | ||||
| 4 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 10.12.2020 (Az. 59 IN 365/20) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 22.12.2020 Schmelzer | ||||
| 5 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Schulnderin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 10.02.2021 (Az. 59 IN 365/20) aufgehoben worden. | a) 18.02.2021 Schmelzer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.