Handelsregister · HRB 32492

Chronologischer Auszug

MK Abluftservice GmbH · Amtsgericht Landau

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
MK Abluftservice GmbH

b)
Edesheim
Geschäftsanschrift:
Schloßstraße 26, 67483 Edesheim

c)
Die Abluftreinigung insbesondere für
Gaststätten sowie die Durchführung von
sonstigen Reinigungstätigkeiten
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Kryezi, Mifail, Edesheim, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.01.2018
a)
20.03.2019
Seiler

b)
Fall 1
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Landau in der Pfalz (3 IN
41/21) vom 11.05.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
18.05.2021
Schnabel

b)
Fall 3
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Landau in der Pfalz (3 IN
41/21) vom 15.07.2021 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung
und die Anordnung, dass Verfügungen der Gesellschaft nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind, aufgehoben.
a)
20.07.2021
Seiler

b)
Fall 4
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Landau in der Pfalz (3 IN
85/23) vom 10.07.2023 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
11.07.2023
Schnabel

b)
Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.