Handelsregister · VR 1593

Chronologischer Auszug

Mizgefta Ibrahim Halilullah - Hereketa Islamiya Kurdistane/Gebetshaus Ibrahim Halilullah - Islamischer Bund Kurdistan · Amtsgericht Wetzlar

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Mizgefta Ibrahim Halilullah - Hereketa Islamiya
Kurdistane/Gebetshaus Ibrahim Halilullah - Islamischer Bund
Kurdistan

b)
Wetzlar
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Es können besondere Vertreter gem. § 30 BGB für die
Geschäftsbereiche: Auswärtige Beziehungen (§ 8 der
Satzung) und Beziehungen mit Jugend-, Sport- und
Kultur (§ 9 der Satzung) gewählt werden.

b)
Erster Vorsitzender:
Sincar, Hüseyin, Weilburg, *XX.XX.XXXX
Zweiter Vorsitzender:
Aric, Haci, Lohra, *XX.XX.XXXX
Besonderer Vertreter gem. § 8 der Satzung:
Sincar, Hüseyin, Weilburg, *XX.XX.XXXX
Besonderer Vertreter gem. § 8 der Satzung:
Yalmann, Abdullah, Lollar, *XX.XX.XXXX
Besonderer Vertreter gem. § 8 der Satzung:
Aric, Haci, Lohra, *XX.XX.XXXX
Besonderer Vertreter gem. § 9 der Satzung:
Aric, Haci, Lohra, *XX.XX.XXXX
Besonderer Vertreter gem. § 9 der Satzung:
Kocer, Hüseyin, Wetzlar, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 03.03.1999 zuletzt geändert am 01.05.1999
a)
11.07.2002
Schütz

b)
Tag der ersten Eintragung:
10.06.1999
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 10 ff.
2b)
Die Mitgliederversammlung vom 27.01.2003 hat die Auflösung des Vereins beschlossen.
a)
03.02.2003
Petscheny

b)
Blatt 29 ff. Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.