Die Einrichtung, Unterhaltung und der Betrieb einer Tagesförderstätte. Die Gesellschaft darf - soweit es dem Gesellschaftszweck nicht widerspricht - andere gemeinnützige Unternehmen im Bereich der Behindertenhilfe betreiben oder erwerben, sich an solchen beteiligen sowie deren Vertretung übernehmen. Sie darf zur Förderung des Umweltschutzes Zweckbetriebe nach § 65 Abgabenordnung betreiben. Sämtliche Maßnahmen der Gesellschaft dienen der Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke und insbesondere der gesetzlichen Aufgaben entsprechend der Sozialgesetzgebung. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 52 und 53 AO) in der jeweils gültigen Fassung. Sie erstrebt keinen Gewinn oder Überschuss. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Organe der Gesellschaft sind nicht befugt, einem Gesellschafter oder einer einem Gesellschafter nahe stehenden Person Vorteile irgendwelcher Art vertragsgemäß oder durch einseitige Handlungen zuzuwenden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder durch satzungsfremde Ausgaben begünstigt werden.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter der Muttergesellschaft in.betrieb gGmbH Gesellschaft für Teilhabe und Integration mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 415) vorzunehmen.
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2014
Die Gesellschafterversammlung vom 15.04.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Dauer der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Außerdem wurde der Gesellschaftsvertrag in § 6 (Geschäftsführung und Vertretung), § 7 (Ordentliche Gesellschafterversammlung) und § 8 (Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung) geändert bzw. neu gefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.10.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Ziffer 2 (Stammkapital), § 6 Ziffer 2 (Geschäftsführung und Vertretung), § 7 Ziffer 2 (Ordentliche Gesellschafterversammlung) und § 8 Ziffer 3 (Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Dauer der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Freitext
Fall 1
Fall 2
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Formwechsel
Nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.04.2015 sowie des Spaltungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers und des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.04.2015 hat die WFB Fertigung & Service - Werkstätten für behinderte Menschen Mainz gemeinnützige GmbH (WFB) mit dem Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 415) als übertragender Rechtsträger von ihrem Vermögen einen Teil, nämlich die Tagesförderstätte als Gesamtheit mit allen Rechten und Pflichten nach Maßgabe der §§ 123 Abs. 3 Nr. 1, § 138 ff. UmwG auf die WFB Betreuungs-gGmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 45902) als übernehmenden Rechtsträger unter Fortbestand des übertragenden Rechtsträgers übertragen (Abspaltung).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.