Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und den beiden Stellvertretern.
Über den An- und Verkauf sowie Belastung von Grundstücken, Beteiligung an Gesellschaften und die Aufnahme von Darlehen ab 100.000,00 DM entscheidet die Mitgliederversammlung. Es können besondere Vertreter gemäß § 30 BGB bestellt werden.
Tag der ersten Eintragung: 14.12.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Beschluss Blatt 11 ff Sonderband
Beschluss Blatt 21 ff Sonderband
Anmeldung Blatt 24 Sonderband
Beschluss Blatt 25 ff Sonderband
Fall 6
Fall 7
Satzung Blatt 40 - 44 Sonderband
Fall 8
Fall 9
Satzung
Satzung vom 02.11.2000
Die Mitgliederversammlung vom 11.05.2006 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2007 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.07.2015 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Vereinszweck) und 7 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.