die Tätigkeit einer geschäftsleitenden Holding, d.h. die Gründung, der Erwerb und die Verwaltung von Industrie- und Dienstleistungsunternehmen unter einheitlicher Leitung, vorrangig im Bereich der Roh-, Baustoff- und Bauindustrie sowie im Bereich Deponiebetrieb, Energieerzeugung und Landwirtschaft, die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Konzernunternehmen, die Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz an Konzernunternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christoph Hagemeier
Dreieich
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Jörg Martin Rasch
Köln
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Marco Meurer
Schöneck
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat mindestens zwei Vorstandsmitglieder.
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 248 ff. Sonderband
Fall 4
Fall 5
Fall 9
Fall 10
Fall 12
Fall 13
Fall 14
Fall 17
Fall 18
Fall 19
Fall 20
Fall 24
Fall 28
Fall 27
Fall 29
Fall 30
Fall 33
Fall 34
Fall 35
Fall 36
Fall 37
Fall 38
Fall 39
Fall 40
Fall 42
Fall 43
Fall 44
Fall 47
Satzung
Satzung vom 28.06.1988 zuletzt geändert am 17.07.2001
Die Hauptversammlung vom 26.07.2011 hat die Änderung der Satzung in §§ 12 und 14 beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 24.07.2012 hat die Änderung der Satzung in den §§ 10 e(Prokuraerteilung und -widerruf), 10 h (Erstellung Gesamtbudgets), 15 (Hauptversammlung) und 20 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 29.07.2021 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 28.07.2022 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Aktien und Aktienurkunden) beschlossen.
Aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29.07.2021 hat der Vorstand am 08.09.2025 beschlossen, von der Gesellschaft am 05.09.2025 wirksam erworbene, eigene Stückaktien im vereinfachten Einziehungsverfahren ohne Kapitalherabsetzung durch entsprechende Erhöhung des anteiligen Betrags der übrigen Aktien am Grundkapital einzuziehen. Durch Vorstandsbeschluss vom 08.09.2025 wurde außerdem die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist dadurch entstanden, dass sich die im Register des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragene MITTELDEUTSCHE HARTSTEIN-INDUSTRIE GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.06.1988 gemäß §§ 376 ff. Aktiengesetz in eine Aktiengesellschaft umgewandelt hat.
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Odenwälder Hartstein-Industrie Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau HRB 6131) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist wirksam durch gleichzeitige Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Mitteldeutsche Hartstein-Industrie Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Winterberg (Amtsgericht Arnsberg HRB 2481) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen (Abspaltung I). Wegen der genauen Bezeichnung der Vermögensteile wird auf die zum Register eingereichten Urkunden Bezug genommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Mitteldeutsche Hartstein-Industrie Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Winterberg (Amtsgericht Arnsberg HRB 2481) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen (Abspaltung II). Wegen der genauen Bezeichnung der Vermögensteile wird auf die zum Register eingereichten Urkunden Bezug genommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.
Die Abspaltung I ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 09.09.2016 wirksam geworden.
Die Abspaltung II ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 09.09.2016 wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.