Übernahme, der Besitz und die Verwaltung von Geschäftsanteilen an Verkehrsflughäfen und sonstigen Flugplätzen sowie von Anteilen an auf Verkehrsflughäfen / sonstigen Flugplätzen tätigen Unternehmen (einschließlich damit zusammenhängender Geschäfte und Nebengeschäfte) sowie die Führung der Unternehmensgruppe und die Erbringung von Dienstleistungen für die der Unternehmensgruppe angehörenden Unternehmen im Zusammenhang mit der Anlegung, dem Betrieb und dem Ausbau von Verkehrsflughäfen und Flugplätzen einschließlich der auf ihnen errichteten Anlagen sowie der dazugehörenden Nebengeschäfte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Götz Ahmelmann
Hofheim am Taunus
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Michael Hengstmann
Grünwald
Vorstand
Anke Förster
Leipzig
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der - Flughafen Leipzig/Halle Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig - HRB 1874), - Flughafen Dresden Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden - HRB 1187), - PortGround Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig - HRB 17477), - FSG Flughafenservice Gesellschaft mbH mit Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig - HRB 13989) Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokurist(in)
Philipp Pönitz
Dresden
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 29.03.2000 zuletzt geändert am 18.06.2001
Die Hauptversammlung vom 02.06.2008 hat die Ergänzung der Satzung durch Einführung der Absätze 1 a und 1 b zu § 4 (Genehmigtes Kapital) und die Änderung der §§ der §§ 3 (Bekanntmachungen), 4 Abs.3 (Grundkapital), 7 Abs. 4 und 5 (Übertragung von Namensaktien) und 13 Abs. 3 (Sitzung und Beschlüsse) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 01.07.2013 hat die Änderung der §§ 4 (Grundkapital) und 6 (Gewinnberechtigung) der Satzung beschlossen, § 24 neu eingefügt, der ursprüngliche § 24 wird unverändert § 25 der Satzung.
Die Hauptversammlung vom 29.05.2020 hat die Änderung des § 16 (Einberufung, Ort, Teilnahme- und Stimmrecht) der Satzung beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 28.11.2022 hat die Änderung des § 25 (Public Corporate Governance Kodex des Freistaates Sachsen) der Satzung beschlossen. Der bisherige § 25 wurde zu § 26.
Unternehmensvertrag
Die Gesellschaft (als herrschendes Unternehmen) hat jeweils am 06. Dezember 2000 mit der Flughafen Leipzig/Halle GmbH mit Sitz in Leipzig, mit der Flughafen Dresden GmbH mit Sitz in Dresden und mit der KD 73 Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Göppingen (zukünftig firmierend unter PortGround GmbH mit dem zukünftigen Sitz in Leipzig) einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlung/Gesellschafterversammlung am gleichen Tag zugestimmt hat.
Zwischen der Gesellschaft als herrschendem Unternehmen und der EasternAirCargo GmbH mit Sitz in Leipzig ist am 18. Juni 2001 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Hauptversammlung sowie die Gesellschafterversammlung jeweils am 18. Juni 2001 durch Beschluss zugestimmt haben.
Die Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge vom 06.12.2000 mit der Flughafen Leipzig/ Halle GmbH mit dem Sitz in Leipzig, der Flughafen Dresden GmbH, mit dem Sitz in Dresden und der PortGround GmbH mit dem Sitz in Leipzig sind geändert. Die Hauptversammlung/ Gesellschafterversammlung der Gesellschaften haben mit Beschlüssen vom 04.12.2013, 06.12.2013 und 13.12.2013 zugestimmt.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Im Wege der Nachgründung gemäß § 52 AktG hat die Gesellschaft den Vertrag vom 06. Dezember 2000 (Einbringungs- und Nachgründungsvertrag) unter Zustimmung der Hauptversammlung vom 15. Dezember 2000 geschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 415-433 SB.
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 18 EGAktG.
Fall 56
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.06.2008 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 01.09.2013 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um mindestens 3.367.344,-EUR bis zu maximal 3.546.648,- EUR EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital ).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.