Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Betrag von 500,00 EUR übersteigen, bedarf der Vorstand der Genehmigung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andrea Michaela Grießer
Bad Säckingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.03.2013
Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2018 hat die Änderung der Satzung (Märchenlesegruppe als Anlage zur Satzung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.08.2014.
Tag der ersten Eintragung: 22.04.2013
Satzung: AS 73 ff.
Satzung S. 73 ff
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