Handelsregister · VR 41174

Chronologischer Auszug

Miteinander e.V. - Zwischenkonfessionelle Arbeitsgemeinschaft des vollen Evangeliums · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Miteinander - Zwischenkonfessionelle Arbeitsgemeinschaft des
vollen Evangeliums

b)
Neustadt
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt allein.
Bei Rechtsgeschäften von mehr als 4.000,- DM ist die
Zustimmung des erweiterten Vorstandes erforderlich.

b)
1. Vorsitzender:
Ziegler, Helmut, Schulungsleiter, Neustadt
2. Vorsitzender:
Marhöfer, Thomas, Mannheim, *XX.XX.XXXX
Kassierer:
Marhöfer, Anette, Mannheim, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 15.11.1992 zuletzt geändert am 21.11.1993
a)
10.03.2006
Grzechnik

b)
Tag der ersten Eintragung:
02.03.1993
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 1174 NEU
getreten.
Freigegeben am 10.03.2006.
2b)
Wohnort geändert:
2. Vorsitzender:
Marhöfer, Thomas, Altrip, *XX.XX.XXXX
Wohnort geändert:
Kassierer:
Marhöfer, Anette, Altrip, *XX.XX.XXXX
a)
13.07.2009
Fuchs
3b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Marhöfer, Thomas, Altrip, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Meier, Egon, Haßloch, *XX.XX.XXXX
a)
21.09.2015
Fuchs

b)
Fall 3
4b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Ziegler, Helmut, Schulungsleiter, Neustadt
Gewählt als
1. Vorsitzender:
Ziegler, Ralf, Haßloch, *XX.XX.XXXX
a)
02.08.2018
Fuchs

b)
Fall 4
5a)
Miteinander e.V. - Zwischenkonfessionelle Arbeitsgemeinschaft
des vollen Evangeliums
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.03.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

b)
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, daß er bei
Rechtgeschäften von mehr als
2.000,00 Euro verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen.
a)
31.07.2019
Fuchs

b)
Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.