Handelsregister · HRB 31686

Chronologischer Auszug

Mitchell Consulting GmbH · Amtsgericht Zweibrücken

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Mitchell Consulting GmbH

b)
Landstuhl
Geschäftsanschrift:
Kaiserstraße 37, 66849 Landstuhl

c)
Erwerb und Verkauf, Vermittlung,
Finanzierung und Verwaltung sowie
Renovierung und Bau von Immoblien und
diesbezügliche Beratungsleistungen.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Mitchell, Robert Allen, Landstuhl, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 10.02.2017
a)
14.06.2017
Hüther

b)
Fall 1
2b)
Neuer Sitz:
Ramstein-Miesenbach
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Kindsbacher Straße 58, 66877 Ramstein-
Miesenbach
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.07.2019 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr
die Sitzverlegung nach Ramstein-Miesenbach beschlossen.
a)
26.08.2019
Hüther

b)
Fall 2

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.