Der Erwerb von Vermögen und die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere an Immobilien haltenden Gesellschaften.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
David Fischer
Berlin
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 22.01.2013
Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde vollständig neu gefasst.
Der Gesellschaftsvertrag ist durch Gesellschafterbeschluss vom 21.05.2013 insgesamt neu gefasst worden, ohne dass einzutragende Angaben betroffen sind.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.04.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit der Firma beschlossen.
Freitext
Lfd. Nr. 1 Sp. 2b) von Amts wegen berichtigt
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