Handelsregister · GnR 720191

Chronologischer Auszug

Missy Wohnen eG · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Missy Wohnen eG

b)
Gaildorf

c)
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung des Erwerbs, der Wirtschaft
der Mitglieder und deren soziale und
kulturelle Belange mittels
gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes.
Gegenstand des Unternehmens ist
a) die Projektentwicklung für Neu-und
Altbauten sowie für Baudenkmale;
b) die Vermietung und Verpachtung von
Grundstücken, Bauten und Wohnungen;
c) die Bewirtschaftung, Errichtung,
Sanierung, Erwerb und Betreuung von
Bauten in allen Rechts- und
Nutzungsformen sowie Belastung, Kauf
und Veräußerung von Grundstücken;
d) die gute, sichere, sozial
verantwortbare sowie lebensgerechte
Wohnungsversorgung der Mitglieder der
Genossenschaft;
e) Haus- und Grundstücksverwaltung
eigener Objekte;
f) Errichtung, Unterhaltung und Betrieb
von Gemeinschaftsanlagen,
Folgeeinrichtungen, sozialer,
wirtschaftlicher und kultureller
Einrichtungen.
Die Genossenschaft kann
Inhaberschuldverschreibungen
ausgeben, Genussrechte und stille
Beteiligungen, die keinen unbedingten
Rückzahlungsanspruch beinhalten,
gewähren und ist berechtigt, Teile des
Genossenschaftskapitals in rentierliche
Geld- und Kapitalmarktpapiere
anzulegen.
Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind
zulässig.
Keine Nachschusspflicht.a)
Besteht der Vorstand aus mehr als
einem Mitglied, können zwei
Vorstandsmitglieder rechtsverbindlich
für die Genossenschaft zeichnen und
Erklärungen abgeben. Ist ein Vorstand
bestellt, so vertritt er die
Genossenschaft allein. Die
Genossenschaft kann auch durch ein
Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit
einem Prokuristen gesetzlich vertreten
werden. Einzelvertretungsbefugnis
kann erteilt werden. Die
Vorstandsmitglieder sind von den
Beschränkungen des § 181 Alt. 2
befreit, sie haben also die Befugnis im
Namen der Genossenschaft mit sich
als Vertreter eine Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

b)
Vorstandsmitglied:
Dr. Missy, Thomas, Gaildorf,
*XX.XX.XXXX
a)
Genossenschaft
Satzung vom 26.08.2021.
a)
08.10.2021
Weiss

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.