Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Der Vorsitzende und der stellvertr. Vorsitzende sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Verfügungen über Grundvermögen (Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte), Eintragungen und Löschungen von Hypotheken, Grundschulden und dinglichen Rechten im Grundbuch können der Vorsitzende und der stellvertr. Vorsitzende nur gemeinsam vornehmen.
geänderte Satzung Blatt 11-13 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 09.07.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1160 Amtsgericht Leer getreten. Freigegeben am 16.05.2006.
Satzung
Satzung vom 12.02.2003 zuletzt geändert am 23.03.2003
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.