Handelsregister · HRA 32196

Chronologischer Auszug

miniCar Wolfgang Bürky e.K. · Amtsgericht Mainz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
miniCar Wolfgang Bürky e.K.

b)
Alzey
Zweigniederlassung unter gleicher Firma
errichtet in
Kirchheimbolanden (Amtsgericht AG
Kaiserslautern HRA 1381 Rockenh. )
b)
Inhaber:
Bürky, Wolfgang, Flomborn, *XX.XX.XXXX
a)
Einzelkaufmann
a)
08.03.2006
Klumb

b)
Tag der ersten
Eintragung: 10.10.2000

Dieses Blatt ist bei
gleichzeitiger
Konzentration der
Registergerichte zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und an die Stelle des
bisherigen
Registerblattes des
Amtsgerichtes Alzey
HRA 2196 getreten.
Freigegeben am
08.03.2006.
2b)
Verweis auf die Eintragung beim Gericht am
Ort der Zweigniederlassung/en gemäß Artikel
61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen gelöscht
und Postleitzahl zum Sitz der
Zweigniederlassung/en gemäß § 40 Nr. 2 HRV
von Amts wegen ergänzt bei:
Zweigniederlassung unter gleicher Firma
errichtet in
67292 Kirchheimbolanden
a)
15.02.2007
Groß
3b)
Gemäß Artikel 65 Satz 3 EGHGB von Amts
wegen eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Im Bahnhof, 55232 Alzey
a)
28.06.2010
Metzler
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Alzey (1 IN 23/2012) vom
01.06.2012 ist über das Vermögen des Inhabers das
Insolvenzverfahren eröffnet.
a)
13.06.2012
Groß

b)
Fall 4
5b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Alzey (1 IN 6/18) vom
08.02.2018 wurde in einem weiteren Verfahren ein vorläufiger
Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass
Verfügungen des Inhabers nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Alzey (1 IN 6/18) vom
01.04.2018 ist über das Vermögen des des Inhabers ein weiteres
Insolvenzverfahren eröffnet.
a)
12.10.2018
Groß

b)
Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.