Handelsregister · HRA 32196
Chronologischer Auszug
miniCar Wolfgang Bürky e.K. · Amtsgericht Mainz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) miniCar Wolfgang Bürky e.K. b) Alzey Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet in Kirchheimbolanden (Amtsgericht AG Kaiserslautern HRA 1381 Rockenh. ) | b) Inhaber: Bürky, Wolfgang, Flomborn, *XX.XX.XXXX | a) Einzelkaufmann | a) 08.03.2006 Klumb b) Tag der ersten Eintragung: 10.10.2000 Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger Konzentration der Registergerichte zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichtes Alzey HRA 2196 getreten. Freigegeben am 08.03.2006. | |
| 2 | b) Verweis auf die Eintragung beim Gericht am Ort der Zweigniederlassung/en gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung/en gemäß § 40 Nr. 2 HRV von Amts wegen ergänzt bei: Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet in 67292 Kirchheimbolanden | a) 15.02.2007 Groß | |||
| 3 | b) Gemäß Artikel 65 Satz 3 EGHGB von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Im Bahnhof, 55232 Alzey | a) 28.06.2010 Metzler | |||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Alzey (1 IN 23/2012) vom 01.06.2012 ist über das Vermögen des Inhabers das Insolvenzverfahren eröffnet. | a) 13.06.2012 Groß b) Fall 4 | |||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Alzey (1 IN 6/18) vom 08.02.2018 wurde in einem weiteren Verfahren ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen des Inhabers nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Durch Beschluss des Amtsgerichts Alzey (1 IN 6/18) vom 01.04.2018 ist über das Vermögen des des Inhabers ein weiteres Insolvenzverfahren eröffnet. | a) 12.10.2018 Groß b) Fall 5 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.