Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen, wobei der stellvertr. Vorsitzende und der Kassier nur gemeinsam vertretungsberechtigt sind. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass vor Rechtsgeschäften mit einem Gesamtwert von über 2500,00 EUR ein Beschluss der Mitgliederversammlung eingeholt werden muss.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Rainer Schwarz
Obersontheim
Vorstand
Tobias Gunter
Großaltdorf
Vorstand
Lothar Gunter
Großaltdorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08.02.2009 mit Nachtrag vom 19.04.2009
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.07.2015.
Tag der ersten Eintragung: 28.04.2009
Satzung: Sonderband Blatt 6/12
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