Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.11.1980
Die Mitgliederversammlung vom 04.02.2018 hat die Änderung der §§ 8 (Der Vorstand), 10 (Zuständigkeit des Vorstandes), 11 (Beschlussfassung des Vorstandes) und 13 (Die Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 02.02.1981. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, zwei stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Der Vorstand wird durch mindestens 2 Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder einer der zwei stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.