Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Weitere Registerangaben
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 06.07.2012
Die Gesellschafterversammlung vom 09.01.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, geändert wurden insbesondere Firma und Gegenstand des Unternehmens.
Insolvenz
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Freitext
Von Amts wegen eingetragen
vergleiche Blatt 65 der Akten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.