Handelsregister · HRB 3837 NO

Chronologischer Auszug

Miltz Maschinenteile GmbH · Amtsgericht Kiel

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Miltz Maschinenteile GmbH

b)
Norderstedt

c)
Herstellung von Maschinenteilen
und alle sonstigen Geschäfte, die
hiermit im Zusammenhang stehen
oder gebracht werden können.
50.000,00 DMa)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

b)
Geschäftsführer:

1.
Miltz, Willi, *XX.XX.XXXX, Bönningstedt
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
06.05.1997
a)
09.11.2004
Kroog
b)
Gesellschaftsvertrag Bl. 4-11
Sdb.
Tag der ersten Eintragung
17.07.1997

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Geschäftsanschrift:
Kösliner Weg 25, 22850 Norderstedt
a)
16.03.2010
Jacobsen
3a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.02.2012
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 6 (Gesellschafterversammlung).
a)
23.02.2012
Sepke
4b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Norderstedt vom
01.02.2013 (AZ: 66 IN 8/13) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
11.02.2013
Mohr
5b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung
und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind
durch Beschluss des Amtsgerichts
Norderstedt vom 26.02.2013 (AZ:
66 IN 8/13) aufgehoben.
a)
08.03.2013
Mohr

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.