Vermittlung von Bank-, Leasing- und Versicherungsverträgen aller Art sowie Immobilienfinanzierungen, Investmentfondanteilen und Immobilienfondanteilen einschließlich der allgemeinen wirtschaftlichen Beratung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern gemeinsam oder von einem Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Durch Gesellschafterbeschluss kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis zur Einzelvertretung sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Detlef Milkereit
Neuss
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Holger Milkereit
Kaarst
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Alexander Milkereit
Neuss
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Susanne Maria Schwerzel
Neuss
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 24. Juni 1996 zuletzt geändert am 10. Juli 1997
Die Gesellschafterversammlung hat am 24. August 2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 105.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 53.685,65 um EUR 64,35 auf EUR 53.750,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in §§ 3 (Stammkapital) und 10 (Gesellschafterversammlung) zu ändern.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Neuss: 23. Oktober 1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag und Versammlungsbeschluss Blatt 1 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 73 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 86 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.