Errichtung und Unterhaltung eines Labors, in dem Milchuntersuchungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Beschlüssen der Genossenschaft durchgeführt werden
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter, vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Ernst Bohlsen
Apen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Wilfried Stolle
Berne
Vorstand
Friederike Deumelandt
Aurich
Vorstand
Apke Habben Lindena
Dornum
Vorstand
Wilfried Nunnenkamp
Weyhe
Vorstand
Jan Schnörwangen
Wiefelstede
Vorstand
Bernard Hermann Tiemann
Groß Berßen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 30.06.2000 zuletzt geändert am 19.12.2003
Die Generalversammlung vom 05.06.2007 hat die Änderung des Statuts in § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9 (Ausschluss), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift) und § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Mitgliederversammlung des Vereins "Milchlabor Leer e.V." mit Sitz in Leer (VR 930) hat mit Beschluss vom 30.06.2000 die formwechselnde Umwandlung des Vereins gem. §§ 190 bis 213, 272, 283 bis 290 UmwG in eine Genossenschaft unter der Firma "Milchlabor Weser-Ems eG" mit Sitz in Leer beschlossen.
Freitext
Statut Blatt 122-145 Sonderband
Tag der ersten Eintragung als eG: 14.07.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes GnR 261 Amtsgericht Leer getreten. Freigegeben am 11.05.2006.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.