Der 1. und 2. Vorsitzende vertreten den Verein nach innen und aussen. Sie können für Teilgebiete Vertreter und, wenn notwendig, auch einen Geschäftsführer bestellen. Bestellte Vertreter müssen mit schriftlicher Vollmacht, des 1. und 2. Vorsitzenden ausgestattet sein.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jana Karl
Augsburg
Vorstand
Bernhard Mussgnug
Tuttlingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.10.1953 zuletzt geändert am 31.10.1992
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.05.2015.
Tag der ersten Eintragung: 22.01.1920
Satzung: Sonderband Blatt 99
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.