Handelsregister · VR 2274
Chronologischer Auszug
Mieterverein Südbaden e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Mieterinitiative Südbaden e.V. b) Freiburg im Breisgau | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Der erste Vorsitzende vertritt allein. Die stellvertretenden Vorsitzenden vertreten gemeinsam. b) Erster Vorsitzender: Hauser, Lothar, Kaufmann, Freiburg im Breisgau Stellvertretender Vorsitzender: Gnam, Adolf, Pensionär, Freiburg im Breisgau Stellvertretende Vorsitzende: Heim, Eva, Zahnarzthelferin, Merzhausen | a) Verein Satzung vom 06.02.1991. | a) 03.04.2006 Friedrich b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.04.2006. Tag der ersten Eintragung: 11.03.1991 Satzung: Sonderband Blatt 11 ff. |
| 2 | a) Name geändert; nun: Mieterverein Südbaden e.V. | b) Nicht mehr Erster Vorsitzender: Hauser, Lothar, Kaufmann, Freiburg im Breisgau Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: Gnam, Adolf, Pensionär, Freiburg im Breisgau Nicht mehr Stellvertretende Vorsitzende: Heim, Eva, Zahnarzthelferin, Merzhausen Bestellt als Erster Vorsitzender: Lazzarini, Harald, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertretende Vorsitzende: Schiemann, Carolin, Hildesheim, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 10.07.2009 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name) beschlossen. | a) 08.06.2012 Müller b) Geänderter Gesellschaftsvertrag: Blatt 237 ff Änderungsbeschluss: Blatt 195 ff |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.