Handelsregister · VR 20141

Chronologischer Auszug

Mieterverband Einkaufszentrum "neuer markt" Erlangen e.V. · Amtsgericht Fürth

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Mieterverband Einkaufszentrum "neuer markt" Erlangen e.V.

b)
Erlangen
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreter den Verein
gemeinsam.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von
mehr als 2.500 EUR ist die Zustimmung der gesamten
Vorstandschaft einzuholen, bei Rechtsgeschäften mit
einem Geschäftswert von mehr als 10.000 EUR ist die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
Schatzmeister:
Schönhut, Günter, Kaufmann, Herzogenaurach
Zweiter Vorsitzender:
Wohnlich, Stefan, Einzelhandelskaufmann, Erlangen
Erster Vorsitzender:
Nagel, Stefan, Erlangen, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 18.03.1970 zuletzt geändert am 10.03.2005

b)
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem
Schatzmeister.
a)
13.12.2005
Hofmann

b)
Tag der ersten Eintragung:
16.06.1970.
Dieses Blatt ist mit Wirkung zum
01. Januar 2006 zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 70-74 SB;
2a)
Der Verein wird durch den Liquidator vertreten.

b)
Bestellt, geändert, nun:
Liquidator:
Nagel, Stefan, Erlangen, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Zweiter Vorsitzender:
Wohnlich, Stefan, Einzelhandelskaufmann, Erlangen
Ausgeschieden:
Schatzmeister:
Schönhut, Günter, Kaufmann, Herzogenaurach
b)
Die Mitgliederversammlung vom 14.11.2019 hat die Auflösung des Vereins beschlossen.
Der Verein ist aufgelöst.
a)
19.02.2020
Strauß

b)
Beschluss Bl. 79 SB;

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.