Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallende Arbeiten übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genussrechte gewähren. Beteiligungen sind zulässig.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Mayk Lange
Hanshagen
Prokurist(in)
Kathrin Jasiecki
Trassenheide
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Thomas Fiebig
Karlshagen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.05.1995 zuletzt geändert am 29.06.2005
Die Generalversammlung (Mitgliederversammlung) vom 17.06.2009 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere in § 1 (Firma) und § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 19.06.2019 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Inhaberschuldverschreibungen, Genussrechte, Beteiligungen), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung mit dem ausgeschiedenen Mitglied), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Überlassung von Wohnungen), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Pflichtanteile), § 18 (Kündigung weiterer Geschäftsanteile), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), § 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), § 32 (Mitgliederversammlung), § 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 39 (Vorbereitung Beschlussfassung über den Jahresabschluss), § 40 (Einstellung in Ergebnisrücklagen), § 43 (Bekanntmachungen), § 44 (Prüfung der Genossenschaft) und § 45 (Auflösung der Genossenschaft) sowie die Einfügung des § 30a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern) beschlossen. Die Generalversammlung vom 13.10.2021 hat nochmals eine Änderung der Satzung in § 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung) und § 43 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 28.10.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.10.2006.
Beschluss des Aufsichtsrates Bl. 364 Sdb.
Fall 19
Fall 22
Fall 21
Fall 23
Fall 24
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.