ist die Durchführung aller Arbeiten auf dem Gebiet des Installateur- und des Heizungsbauerhandwerks, der Bauklempnerei und der Handel mit den dazugehörenden Waren.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Thomas Oeffling
Velbert
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Christopher Oeffling
Velbert
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 22.12.1999
Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2023 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen, Neubildung und Zusammenlegung von Geschäftsanteilen), § 4 (Geschäftsführung) Abs. (4) und (6), § 6 (Gesellschafterbeschlüsse) Abs. (2), § 7 (Gesellschafterversammlung) Abs. (4), § 9 (Nachfolgeberechtigung) Abs. (1) und § 10 (Güterstand der Gesellschafter) Abs. (5) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Velbert: 16.06.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 2437 Amtsgericht Velbert getreten. Freigegeben am 09.12.2004.
Bei Umschreibung auf das elektronisch geführte Register Spalte 4 a) = allgemeine Vertretungsbefugnis - ergänzend eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.