Michael Hagenbach Elektro- und Informationstechnik GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Burgwald
Geschäftsanschrift
Kirchstraße 2 a, 35099 Burgwald-Ernsthausen
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 3985
Gericht
Amtsgericht Marburg
Letzte Eintragung
07.08.2024
Abrufstand
18.03.2026
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Die Planung, Errichtung und Instandhaltung von Elektroanlagen und Systemen der Informations- und Kommunikationstechnik sowie der Verkauf und Verleih von Dekorationsartikeln.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Michael Hagenbach
Burgwald-Ernsthausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 09.01.1992 zuletzt geändert am 11.03.1992
Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2007 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 35,40 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.03.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2024 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung der Firma, des Unternehmensgegenstandes und der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 08.07.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 15 ff Sonderband
Fall 4
Fall 5
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 7
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.