mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
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Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.08.2007
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Essen (161 IN 58/12) vom 27.03.2012 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Essen (161 IN 58/12) vom 31.05.2012 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Formwechsel
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Freitext
Allgemeine Vertretungsregelun und besondere Vertretungsbefugnis gemäß § 384 Absatz 2 FamFG von Amts wegen gelöscht.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.