Der Vorstand i.S. des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende. Er vertritt den Verein allein. Im Innenverhältnis vertritt der 2. Vorsitzende den 1. Vorsitzenden im Hinderungsfalle.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Rolf Baumann
Tuttlingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 02.02.1963 zuletzt geändert am 07.01.1995
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.05.2015.
Tag der ersten Eintragung: 26.09.1963
Satzung: Sonderband Blatt 39-43
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