Handelsregister · HRB 103655

Registerinformationen

MGG Meitzendorfer Grundstücksgesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Stendal

Unternehmen

Stammdaten

Firma
MGG Meitzendorfer Grundstücksgesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Meitzendorf
Geschäftsanschrift
Thälmannplatz 1, 39326 Meitzendorf

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 103655
Gericht
Amtsgericht Stendal
Letzte Eintragung
15.04.2014
Abrufstand
09.01.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

ist der Kauf und Verkauf von Grrundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Immobilienverwaltung und Baubetreuung. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte auszuführen. Sie ist auch berechtigt, sich an gleichen Unternehmen zu beteiligen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Klaus Waldzack

Freden (Leine)

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 31.05.1991

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 13.10.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Magdeburg, HRB 3655) getreten. Satzung Bl. 7-10 So.

Insolvenz

  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 27.06.2011 (Az. 340 IN 84/11 (341)) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
  • Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 23.01.2014 (Az.: 340 IN 84/11) nach Schlussverteilung aufgehoben worden.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2 FamFG als unrichtig gekennzeichnet.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.