Handelsregister · HRB 17591
Chronologischer Auszug
MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden- Württemberg mbH b) Stuttgart c) 1.) Die Stärkung und Förderung des Medienstandorts Baden-Württemberg und der Filmkultur. Die Gesellschaft wird auf den Gebieten der Medienentwicklung und Filmförderung insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen: Medienentwicklung: Öffentlichkeitsarbeit und Imagepflege für Baden-Württemberg als Medienstandort, Sammlung, Auswertung und Zugänglichmachung von Informationen über Medienpolitik, wirtschaft und -technik, Koordination medienwirtschaftlicher, medientechnischer oder medienwissenschaftlicher Projekte des Landes auf der operativen Ebene im Falle der Beauftragung durch die hierfür zuständigen Ministerien, Zusammenarbeit mit den bestehenden Ausbildungseinrichtungen im Medienbereich zur praxisorientierten Weiterentwicklung der Ausbildungsinhalte, Begleitung und Förderung regionaler und kommunaler Konzepte im Bereich der Medienwirtschaft. Filmförderung: Die Förderung der Vorbereitung, der Herstellung und der Verbreitung von auf Film oder elektronischen Bild-/Tonträgern hergestellten Werken, die kulturellen Wert besitzen und geeignet erscheinen, in Kinotheatern, im Fernsehen, im Videobetrieb, bei Festivals oder bei sonstigen Veranstaltungen ein breiteres Publikum anzusprechen; dabei sollen auch Filme mit geringen Herstellungskosten und Filme junger Autoren berücksichtigt werden. Dokumentation, Sicherung und Auswertung solcher Werke. Die Förderung von Forschung und Entwicklung auf diesem Gebiet durch die Vergabe von Untersuchungsaufträgen, die Durchführung von Veranstaltungen und die Herausgabe von Publikationen. 2.) Maßnahmen der Gesellschaft müssen in dem Umfang, in dem sie mit Mitteln aus dem zusätzlichen Anteil an der Rundfunkgebühr finanziert werden, generell geeignet sein, auch der Aufgabenwahrnehmung der Landesrundfunkanstalten zu dienen. 3.) Die Gesellschaft kann ferner Geschäfte jeder Art durchführen, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen und mit diesem vereinbar sind. Die Gesellschaft kann sich auch an anderen Unternehmen beteiligen. | 103.000,00 EUR | a) Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. b) Geschäftsführer: Röthemeyer, Gabriele Beate, Dramaturgin, Hamburg Geschäftsführer: Haasis, Klaus, Dipl.Journ.,Dipl.MedienIng., Stuttgart | Einzelprokura: Dr. Zerfaß, Ansgar, Esslingen-Berkheim, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 08.05.1995 zuletzt geändert am 30.07.2004 | a) 23.09.2005 Klein b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.09.2005. Tag der ersten Eintragung: 25.01.1996 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 86 |
| 2 | Prokura erloschen: Dr. Zerfaß, Ansgar, Esslingen-Berkheim, *XX.XX.XXXX | a) 14.08.2006 Stefan | ||||
| 3 | b) Geschäftsanschrift: Breitscheidstr. 4, 70174 Stuttgart | a) Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 4 Abs. 2 (Stammkapital und Stammeinlage), 4a (Nebenleistungen der Gesellschafter), 9 (Gesellschafterversammlung) und 13 (Kündigung) beschlossen. | a) 13.02.2009 Bender | |||
| 4 | b) Geschäftsanschrift: Breitscheidstr. 4, 70174 Stuttgart c) Gegenstand geändert; nun: Die Stärkung und Förderung des ITK-, Filmund Medienstandorts Baden-Württemberg und der Filmkultur. Die Gesellschaft wird auf den Gebieten der Medienentwicklung und Filmförderung insbesondere die in den Absätzen 2 bis 4 bezeichneten Aufgaben wahrnehmen. Der Geschäftsbereich Medienentwicklung wird als landesweite Dienstleistungseinrichtung insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen: - Öffentlichkeitsarbeit und Imagepflege für Baden-Württemberg als Standort der ITK-, Medien- und Kreativwirtschaft, -Sammlung, Auswertung und Zugänglichmachung von Informationen über Medienpolitik, wirtschaft und -technik, -Begleitung, Förderung und Koordination von Maßnahmen und Projekten des Landes im Bereich ITK-, Medien- und Kreativwirtschaft auf der operativen Ebene im Falle der Beauftragung durch die hierfür zuständigen Ministerien, -Förderung von Information, Kommunikation und Vernetzung zwischen Wirtschaft, Wissenschaft, Kapitalgebern und Föderorganisationen auf dem Gebiet der ITK-, Medien- und Kreativwirtschaft, insbesondere auch auf der kommunalen und regionalen Ebene, -Anlauf-, Transferund Beratungsstelle für den Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie, Medien und Kreativwirtschaft. Die Kreativwirtschaft umfasst insbesondere die Bereiche Marketing, Musik, Verlagswesen und Werbung. Weiterhin zählen hierzu neue Medienapplikationen wie z.B. Games. Soweit diese filmrelevant sind, werden sie gemeinsam mit dem Geschäftsbereich Filmförderung unterstützt. Der Geschäftsbereich Filmförderung wird insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen: -Die Förderung der Vorbereitung, der Herstellung und der Verbreitung von auf Film oder elektronischen Bild-/Tonträgern hergestellten Werken, die kulturellen Wert besitzen und geeignet erscheinen, in Kinotheatern, im Fernsehen, im Vertrieb, bei Festivals oder bei sonstigen Veranstaltungen ein breiteres Publikum anzusprechen; dabei sollen auch Filme mit geringen Herstellungskosten und Filme junger Autoren berücksichtigt werden. Hierzu zählen auch qualitätsvolle neue Medienapplikationen, insbesondere mit interaktiven Inhalten. -Dokumentation, Sicherung und Auswertung solcher Werke. -Die Förderung von Forschung und Entwicklung auf diesem Gebiet durch die Vergabe von Untersuchungsaufträgen, die Durchführung von Veranstaltungen und die Herausgabe von Publikationen. Gemeinschaftliche Aufgaben der Geschäftsbereiche Medienentwicklung und Filmförderung sind insbesondere: -Begleitung, Förderung und Koordination von Maßnahmen und Projekten im Bereich der Medienkompetenz, -Förderung von neuen qualitätsvollen Medienapplikationen, insbesondere mit interaktiven Inhalten, soweit diese Maßnahmen und Projekte generell geeignet sind, auch der Aufgabenwahrnehmung der Landesrundfunkanstalten zu dienen. Maßnahmen der Gesellschaft müssen in dem Umfang, in dem sie mit Mitteln aus dem zusätzlichen Anteil an der Rundfunkgebühr finanziert werden, generell geeignet sein, auch der Aufgabenwahrnehmung der Landesrundfunkanstalt zu dienen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 4a (Nebenleistungen der Gesellschafter), § 7 (Aufsichtsrat), § 12 (Verfügungen über Geschäftsanteile) und § 14 (Bekanntmachung, Gründungskosten) beschlossen. | a) 21.02.2011 Maier | |||
| 5 | Einzelprokura: Krauß, Dieter, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 28.11.2011 Maier | ||||
| 6 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 4 a (Nebenleistungen der Gesellschafter) und § 7 (Aufsichtsrat) beschlossen. | a) 28.12.2012 Feuerpeil | ||||
| 7 | c) Gegenstand durch die am 28.12.2012 eingetragene Satzungsänderung (Eintragung Nr. 6) geändert: Die Stärkung und Förderung des ITK-, Filmund Medienstandorts Baden-Württemberg und der Filmkultur. Die Gesellschaft wird auf den Gebieten der Medienentwicklung und Filmförderung insbesondere die in den Absätzen 2 bis 4 bezeichneten Aufgaben wahrnehmen. Der Geschäftsbereich Medienentwicklung wird als landesweite Dienstleistungseinrichtung insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen: Öffentlichkeitsarbeit und Imagepflege für Baden-Württemberg als Standort der ITK-, Medien- und Kreativwirtschaft, Sammlung, Auswertung und Zugänglichmachung von Informationen über Medienpolitik, -wirtschaft und -technik, Begleitung, Förderung und Koordination von Maßnahmen und Projekten des Landes im Bereich ITK-, Medien- und Kreativwirtschaft auf der operativen Ebene im Falle der Beauftragung durch die hierfür zuständigen Ministerien, Förderung von Information, Kommunikation und Vernetzung zwischen Wirtschaft, Wissenschaft, Kapitalgebern und Förderorganisationen auf dem Gebiet der ITK-, Medien- und Kreativwirtschaft, insbesondere auch auf der kommunalen und regionalen Ebene, Anlauf-, Transfer- und Beratungsstelle für den Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie, Medien und Kreativwirtschaft. Die Kreativwirtschaft umfasst insbesondere die Bereiche Marketing, Musik, Verlagswesen und Werbung. Weiterhin zählen hierzu neue Medienapplikationen wie z.B. Games. Soweit diese filmrelevant sind, werden sie gemeinsam mit dem Geschäftsbereich Filmförderung unterstützt. Der Geschäftsbereich Filmförderung wird insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen: Die Förderung der Vorbereitung, der Herstellung und der Verbreitung von auf Film oder elektronischen Bild-/Tonträgern hergestellten Werken, die kulturellen Wert besitzen und geeignet erscheinen, in Kinotheatern, im Fernsehen, im Vertrieb, bei Festivals oder bei sonstigen Veranstaltungen ein breiteres Publikum anzusprechen; dabei sollen auch Filme mit geringen Herstellungskosten und Filme junger Autoren berücksichtigt werden. Hierzu zählen auch qualitätsvolle neue Medienapplikationen, insbesondere mit interaktiven Inhalten. Dokumentation, Sicherung und Auswertung solcher Werke. Die Förderung von Forschung und Entwicklung auf diesem Gebiet durch die Vergabe von Untersuchungsaufträgen, die Durchführung von Veranstaltungen und die Herausgabe von Publikationen. Gemeinschaftliche Aufgaben der Geschäftsbereiche Medienentwicklung und Filmförderung sind insbesondere: Begleitung, Förderung und Koordination von Maßnahmen und Projekten im Bereich der Medienkompetenz; Förderung von neuen qualitätsvollen Medienapplikationen, insbesondere mit interaktiven Inhalten, soweit diese Maßnahmen und Projekte generell geeignet sind, auch der Aufgabenwahrnehmung der Landesrundfunkanstalten zu dienen. Maßnahmen der Gesellschaft müssen in dem Umfang, in dem sie mit Mitteln aus dem zusätzlichen Anteil an des Rundfunkbeitrags finanziert werden, generell geeignet sein, auch der Aufgabenwahrnehmung der Landesrundfunkanstalt zu dienen. | b) Bestellt als Geschäftsführer: Professor Bergengruen, Carl, Hamburg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Röthemeyer, Gabriele Beate, Dramaturgin, Hamburg | a) 19.12.2013 Müller | |||
| 8 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Die Stärkung und Förderung des ITK-, Filmund Medienstandorts Baden-Württemberg und der Filmkultur. Die Gesellschaft wird auf den Gebieten der Medienentwicklung und Filmförderung insbesondere die in den Absätzen 2 bis 4 bezeichneten Aufgaben wahrnehmen. Der Geschäftsbereich Medienentwicklung wird als landesweite Dienstleistungseinrichtung insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen: Öffentlichkeitsarbeit und Imagepflege für Baden-Württemberg als Standort der ITK-, Medien- und Kreativwirtschaft, Sammlung, Auswertung und Zugänglichmachung von Informationen über Medienpolitik, -wirtschaft und -technik, Begleitung, Förderung und Koordination von Maßnahmen und Projekten des Landes im Bereich ITK-, Medien- und Kreativwirtschaft auf der operativen Ebene im Falle der Beauftragung durch die hierfür zuständigen Ministerien, Förderung von Information, Kommunikation und Vernetzung zwischen Wirtschaft, Wissenschaft, Kapitalgebern und Förderorganisationen auf dem Gebiet der ITK-, Medien- und Kreativwirtschaft, insbesondere auch auf der kommunalen und regionalen Ebene, Anlauf-, Transfer- und Beratungsstelle für den Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie, Medien und Kreativwirtschaft. Die Kreativwirtschaft umfasst insbesondere die Bereiche Marketing, Musik, Verlagswesen und Werbung. Weiterhin zählen hierzu neue Medienapplikationen wie z.B. Games. Soweit diese filmrelevant sind, werden sie gemeinsam mit dem Geschäftsbereich Filmförderung unterstützt. Der Geschäftsbereich Filmförderung wird insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen: Die Förderung der Vorbereitung, der Herstellung und der Verbreitung von auf Film oder elektronischen Bild-/Tonträgern hergestellten Werken, die kulturellen Wert besitzen und geeignet erscheinen, in Kinotheatern, im Fernsehen, im Vertrieb, bei Festivals oder bei sonstigen Veranstaltungen ein breiteres Publikum anzusprechen; dabei sollen auch Filme mit geringen Herstellungskosten und Filme junger Autoren berücksichtigt werden. Hierzu zählen auch qualitätsvolle neue Medienapplikationen, insbesondere mit interaktiven Inhalten. Dokumentation, Sicherung und Auswertung solcher Werke. Die Förderung von Forschung und Entwicklung auf diesem Gebiet durch die Vergabe von Untersuchungsaufträgen, die Durchführung von Veranstaltungen und die Herausgabe von Publikationen. Gemeinschaftliche Aufgaben der Geschäftsbereiche Medienentwicklung und Filmförderung sind insbesondere: Begleitung, Förderung und Koordination von Maßnahmen und Projekten im Bereich der Medienkompetenz; Förderung von neuen qualitätsvollen Medienapplikationen, insbesondere mit interaktiven Inhalten, soweit diese Maßnahmen und Projekte generell geeignet sind, auch der Aufgabenwahrnehmung der Landesrundfunkanstalten zu dienen. Maßnahmen der Gesellschaft müssen in dem Umfang, in dem sie mit Mitteln aus dem zusätzlichen Anteil des Rundfunkbeitrags finanziert werden, generell geeignet sein, auch der Aufgabenwahrnehmung der Landesrundfunkanstalt zu dienen. | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Haasis, Klaus, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 16.01.2014 Müller | |||
| 9 | Einzelprokura: Wackler, Eric, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 23.02.2015 Beetz | ||||
| 10 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4a (Nebenleistungen der Gesellschafter) und § 11a (Public Corporate Governance Kodex) beschlossen. | a) 27.12.2017 Seyffarth | ||||
| 11 | Prokura erloschen: Krauß, Dieter, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 04.06.2018 Beck, K. | ||||
| 12 | b) Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Bergengrün, Carl, Hamburg, *XX.XX.XXXX | a) 08.03.2021 Boßler-Büche | ||||
| 13 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 22.12.2022 Boßler-Büche |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.