Handelsregister · HRB 743072

Chronologischer Auszug

MFA-Bauservice GmbH · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 01.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
MFA GmbH

b)
Mannheim
Geschäftsanschrift:
Ludwig-Roebel-Straße 4-6, 68309
Mannheim

c)
Der Handel und die Montage von
Baufertigteilen aller Art, insbesondere
Fenster und Türen. Erlaubnispflichtige
Tätigkeiten im Sinne der
Handwerksordnung (HwO) werden nicht
ausgeübt, diese werden durch autorisierte
Subunternehmer erbracht.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Özen, Sabriye, geb. Samut, Mannheim,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.10.2021 und 18.02.2022.
a)
22.02.2022
Vatter
2a)
Firma geändert; nun:
MFA-Bauservice GmbH

b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Heppenheimer Str. 57, 68309 Mannheim

c)
Gegenstand geändert; nun:
Die Montage und der Handel mit
Baufertigteilen aller Art, insbesondere
Fenster und Türen sowie Durchführung von
Kabelverlegearbeiten im Hochbau (ohne
Anschluss), Leibungen verputzen,
spachteln und streichen, Holz- und
Bautenschutz (Imprägnierung), Betonbohrund schneidearbeiten,
Bodenverlegearbeiten. Erlaubnispflichtige
Tätigkeiten im Sinne der
Handwerksordnung (HwO) werden nicht
ausgeübt, diese werden durch autorisierte
Subunternehmer erbracht.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in
§ 1 (Firma) und § 3 (Gegenstand) beschlossen.
a)
06.03.2023
Bechtold

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.