Handelsregister · HRB 9597 FL
Chronologischer Auszug
Meyer´s Bäckerei-Verwaltung GmbH · Amtsgericht Flensburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Meyer´s Bäckerei-Verwaltung GmbH b) Sitz/Niederlassung: Struckum Geschäftsanschrift: Osterkoppel 2, 25821 Struckum c) Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) an einer Kommanditgesellschaft, die die Herstellung von Bäckereiprodukten aller Art und der Vertrieb von diesen und anderen handelstypisch in Bäckereien vertriebenen Waren zum Gegenstand hat, sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. | 25.000,00 EUR | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Meyer, Mathias, *XX.XX.XXXX, Bredstedt mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 15.08.2012 | a) 12.09.2012 Eggers-Zich | |
| 2 | b) Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse auf Grund des § 60 Abs. 1 Nr. 5 Gmb- HG aufgelöst. (Beschluss des Amtsgerichts Flensburg vom 26.03.2026 AZ: 56 IN 10/26) Von Amts wegen eingetragen. | a) 17.04.2026 Gehlhaar |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.