Handelsregister · HRB 9597 FL

Chronologischer Auszug

Meyer´s Bäckerei-Verwaltung GmbH · Amtsgericht Flensburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 22.07.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Meyer´s Bäckerei-Verwaltung
GmbH

b)
Sitz/Niederlassung:
Struckum

Geschäftsanschrift:
Osterkoppel 2, 25821 Struckum

c)
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als
persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin)
an einer Kommanditgesellschaft, die die Herstellung von
Bäckereiprodukten aller Art
und der Vertrieb von diesen
und anderen handelstypisch in
Bäckereien vertriebenen Waren
zum Gegenstand hat, sowie alle damit zusammenhängenden
und den Gesellschaftszweck
fördernden Geschäfte.
25.000,00 EURa)
Die Gesellschaft hat einen oder
mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft
gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Meyer, Mathias, *XX.XX.XXXX,
Bredstedt

mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
15.08.2012
a)
12.09.2012
Eggers-Zich
2b)
Die Gesellschaft ist durch
rechtskräftige Abweisung eines
Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens
deckenden Masse auf Grund
des § 60 Abs. 1 Nr. 5 Gmb-
HG aufgelöst. (Beschluss des
Amtsgerichts Flensburg vom
26.03.2026 AZ: 56 IN 10/26)
Von Amts wegen eingetragen.
a)
17.04.2026
Gehlhaar

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.