Handelsregister · HRB 1215

Chronologischer Auszug

Meyer Landschaftsbau GmbH · Amtsgericht Ansbach

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Meyer Landschaftsbau GmbH

b)
Weihenzell

c)
Die Ausführung von Garten- und
Außenanlagen an Grundstücken sowie die
Durchführung von Maßnahmen des
Landschaftsbaus. Das Unternehmen kann
auch Aufträge dieser Arbeiten vermitteln.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Meyer, Monika, geb. Herrmann, Kauffrau,
Ansbach
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Einzelprokura
Meyer, Walter, Ansbach
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 31.12.1986 zuletzt geändert am
19.05.2000
a)
31.10.2002
Meier-Gesell

b)
Tag der ersten
Eintragung: 09.04.1987.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 57 ff. So.
2b)
Geschäftsanschrift:
Äußere Ansbacher Str. 9, 91629 Weihenzell
a)
01.04.2010
Nagl

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.