Handelsregister · HRB 3229

Registerinformationen

Meyer & Co. Elektrotechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung. · Amtsgericht Friedberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Meyer & Co. Elektrotechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
63697 Hirzenhain-Glashütten
Geschäftsanschrift
In der Lache 1, 63697 Hirzenhain / Glashütten

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 3229
Gericht
Amtsgericht Friedberg
Letzte Eintragung
26.02.2010
Abrufstand
25.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

ist die Herstellung und der Vertrieb von elektrischen und elektronischen Geräten, Bauteilen und Baugruppen, Steuerungs- und Schaltanlagen, die Konfektionierung von Kabel und Drähten sowie Dienstleistungen auf dem Gebiet der Elektrotechnik.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Marc Meyer

Limeshain

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Helga Meyer

Limeshain 1

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 17.11.1975 zuletzt geändert am 14.07.1993
  • Die Gesellschafterversammlung vom 09.02.2007 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen.
  • Außerdem wurden die §§ 6 und 10 geändert.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 73 ff Sonderband
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.