Meyer & Co. Elektrotechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
63697 Hirzenhain-Glashütten
Geschäftsanschrift
In der Lache 1, 63697 Hirzenhain / Glashütten
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 3229
Gericht
Amtsgericht Friedberg
Letzte Eintragung
26.02.2010
Abrufstand
25.10.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
ist die Herstellung und der Vertrieb von elektrischen und elektronischen Geräten, Bauteilen und Baugruppen, Steuerungs- und Schaltanlagen, die Konfektionierung von Kabel und Drähten sowie Dienstleistungen auf dem Gebiet der Elektrotechnik.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Marc Meyer
Limeshain
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Helga Meyer
Limeshain 1
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17.11.1975 zuletzt geändert am 14.07.1993
Die Gesellschafterversammlung vom 09.02.2007 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen.
Außerdem wurden die §§ 6 und 10 geändert.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 73 ff Sonderband
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 3
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.