Handelsregister · HRB 113840

Registerinformationen

MEVEMA PACKAGING SYSTEMS GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main

Unternehmen

Stammdaten

Firma
MEVEMA PACKAGING SYSTEMS GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift
Große Gallusstraße 16-18, 60312 Frankfurt am Main
Kapital
25.000,00 EUR

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 113840
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Letzte Eintragung
01.04.2026
Abrufstand
10.05.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Kauf, Verkauf, Serviceleistungen, Vermittlung und Beratung im Bereich Industriemaschinen, Industrieteilen sowie Durchführung von baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Einbau von Industriemaschinen

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Jürgen Mechler

Königstein im Taunus

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2013 Die Gesellschafterversammlung vom 15.10.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, bisher: MEVEMA PACK Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)), § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Königstein im Taunus (bisher Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 8583) nach Frankfurt am Main sowie § 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2025 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.850,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 sowie weitere Änderungen in den Ziffern 1 (Firma) und 5 (Gegenstand) beschlossen.

Freitext

  • Fall 1
  • Fall 2
  • Fall 3

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 1667/25 M) vom 26.03.2026 ist über das Vermögen der Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.