Handelsregister · HRB 3392 früher Amtsgericht Ahaus

Chronologischer Auszug

Metzgerei Klemens Beckers/Verwaltungs- GmbH · Amtsgericht Coesfeld

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Tabelle Registerblatt Kopfzeile: Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Metzgerei Klemens Beckers/Verwaltungs-
GmbH

b)
Ahaus

c)
Übernahme der Komplementärstellung der
Beckers GmbH & Co. KG
50.000,00 DEMa)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinsam vertreten. Jeder Geschäftsführer
ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Geschäftsführer:
Beckers, Klemens, Ahaus, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.12.1996 zuletzt geändert am
16.05.1997
a)
30.10.2003
Medding

b)
Tag der ersten
Eintragung: 30.
Dezember 1996
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes
(Amtsgericht Ahaus
HRB 1782) getreten.
Freigegeben am
30.10.2003.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Bahnhofstraße 34, 48683 Ahaus
a)
04.01.2012
Hettling

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.