Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem oder mehreren Vorstandsmitglieder. Die genaue Anzahl wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Bei Vorhandensein mehrerer Vorstandsmitglieder kann der Aufsichtsrat deren Vertretungsbefugnis abweichend festlegen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jakob Broll
Villingen-Schwenningen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Satzung vom 24.04.1957 mit Nachtrag vom 22.07.1957 zuletzt geändert am 16.11.2007
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.03.2014.
Tag der ersten Eintragung: 03.10.1957
Satzung: AS 283 ff
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