Handelsregister · HRB 281437
Chronologischer Auszug
metrify smart metering GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) metrify smart metering GmbH b) Berlin Geschäftsanschrift: Bödikerstraße 25, 10245 Berlin c) Der Betrieb von Messstellen (einschließlich Steuerboxen) sowie die Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen. | 25.000,00 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: 1. Dr. Drozak, Wim, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Geschäftsführer: 2. Schramm, Béla, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 06.10.2025 b) Die Gesellschaft ist im Wege der grenzüberschreitenden Ausgliederung zur Neugründung auf Grund des Spaltungsplanes vom 06.10.2025 und des Zustimmungsbeschlusses vom 06.10.2025 der Enpal B.V., Amsterdam/Niederlande, Business Register, unter der Nummer 89067363 als übertragender Rechtsträger durch Übernahme von Vermögensteilen entstanden. Die Voraussetzungen für die grenzüberschreitende Spaltung zur Neugründung liegen nach deutschem Recht vor. Alle erforderlichen Verfahren und Formalitäten sind nach deutschem Recht erledigt. Die grenzüberschreitende Spaltung wird unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem die übertragende Gesellschaft unterliegt, wirksam. | a) 20.11.2025 Dr. Lehmann | |
| 2 | b) Die grenzüberschreitende Spaltung wurde am 21.11.2025 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Die grenzüberschreitende Spaltung ist 21.11.2025 wirksam geworden. | a) 29.01.2026 Dr. Lehmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.