Handelsregister · HRB 281437

Chronologischer Auszug

metrify smart metering GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 08.05.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
metrify smart metering GmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Bödikerstraße 25, 10245 Berlin

c)
Der Betrieb von Messstellen
(einschließlich Steuerboxen)
sowie die Erbringung von damit zusammenhängenden
Dienstleistungen.
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft
gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
1.
Dr. Drozak, Wim, *XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen

Geschäftsführer:
2.
Schramm, Béla, *XX.XX.XXXX, Berlin
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
06.10.2025

b)
Die Gesellschaft ist im Wege
der grenzüberschreitenden Ausgliederung zur Neugründung
auf Grund des Spaltungsplanes
vom 06.10.2025 und des Zustimmungsbeschlusses vom
06.10.2025 der Enpal B.V., Amsterdam/Niederlande, Business
Register, unter der Nummer
89067363 als übertragender
Rechtsträger durch Übernahme
von Vermögensteilen entstanden. Die Voraussetzungen für
die grenzüberschreitende Spaltung zur Neugründung liegen
nach deutschem Recht vor. Alle erforderlichen Verfahren und
Formalitäten sind nach deutschem Recht erledigt.
Die grenzüberschreitende Spaltung wird unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates,
dem die übertragende Gesellschaft unterliegt, wirksam.
a)
20.11.2025
Dr. Lehmann
2b)
Die grenzüberschreitende Spaltung wurde am 21.11.2025 in
das Register des übertragenden
Rechtsträgers eingetragen.
Die grenzüberschreitende Spaltung ist 21.11.2025 wirksam geworden.
a)
29.01.2026
Dr. Lehmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.