Die Herstellung, der Vertrieb, die Produktentwicklung, die Montage sowie der Import und Export von: -Etiketten, Aufklebern und Karten oder Tickets aller Art, -Druck- und Spendegeräte aller Art für Etiketten, Aufkleber, Karten oder Tickets, -elektronische Artikelsicherungssysteme, Zubehör und Etiketten zur Signalgebung, -Systeme, Geräte und Organisationsmittel aller Art zum Zwecke der Verkaufsförderung sowie Kundenbedienungssysteme, -Installation, Wartung und Service für die verkauften Produkte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Peter Sperl
Hausham
einzelvertretungsberechtigt Prokurist(in)
Remco Kroes
Amsterdam/Niederlande
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Markus Eppensteiner
Warngau
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen Prokurist(in)
Kai Beilenhoff
Grasellenbach
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Mario Rinas
Neckargemünd
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 16.08.1968 zuletzt geändert am 03.08.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. § 4 (Anteilsveräußerung) wurde ersatzlos gestrichen. Die Nummerierung der nachfolgenden §§ wurde entsprechend geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr unter anderem die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 162,38 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital), die Änderung der Firma (§ 1 Firma, Sitz), die Änderung des Gegenstandes (§ 2 Gegenstand) und die Änderung der Vertretungsregelung (§ 5 Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 158 ff. Sonderband
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Blatt 267 ff. Sonderband
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Fall 12
Fall 14
Fall 15
Fall 17
Fall 18
Fall 19
Fall 16
Fall 20
Fall 22
Fall 23
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 24
Fall 26
Fall 27
Fall 28
Fall 29
Fall 30
Fall 31
Unternehmensvertrag
Mit der Checkpoint Systems Holding GmbH (Amtsgericht Darmstadt, HRB 25292) als herrschendem Unternehmen ist am 16.01.2015 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft hat am 02.12.2014 ihre Einwilligung zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages erteilt. Die Gesellschafterversammlung der Checkpoint Systems Holding GmbH hat dem Vertrag am 16.01.2015 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Checkpoint Solutions GmbH mit dem Sitz in Hirschhorn (Amtsgericht Darmstadt, HRB 41408) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.