Handelsregister · HRB 16816 PI

Registerinformationen

Metaplan Gesellschaft für Verwaltungsinnovation mbH · Amtsgericht Pinneberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Metaplan Gesellschaft für Verwaltungsinnovation mbH
Rechtsform
GmbH
Sitz
Quickborn/Krs. Pinneberg
Geschäftsanschrift
Goethestraße 16, 25451 Quickborn

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 16816 PI
Gericht
Amtsgericht Pinneberg
Letzte Eintragung
16.07.2025
Abrufstand
24.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

- Organisationssoziologische Beratung und Forschung im öffentlichen Sektor mit Schwerpunkt öffentliche Verwaltung insbesondere die Schnittstelle zwischen politischem und Verwaltungs-Bereich, etc. - Entwicklung, Begleitung und Beratung von Projekten zur Verwaltungsinnovation - Erarbeitung von Studien zu Verwaltungsthemen, insbesondere zur Veränderung und Entwicklung moderner Verwaltungsstrukturen sowie zur Optimierung von Verwaltungsprozessen - Entwicklung und Durchführung von Aus- und Weiterbildungsformaten zu Verwaltungsinnovationsthemen und alle damit in Zusammenghang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

086

Judith Muster

Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
086

Jens Kapitzky

Leipzig

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

014

  • Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Metaplan Gesellschaft für Planung und Organisation mbH mit Sitz in Quickborn (Amtsgericht Pinneberg, HRB 3808 PI), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 18.10.2022 zugestimmt hat..

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.