Die Gesellschaft führt im Interesse der Stadt Münster und der Gemeinden des Münsterlandes und deren Bürger und Bürgerinnen Veranstaltungen aller Art im eigenen und im fremden Namen durch. Sie betreibt das Messe und Congress Centrum Halle Münsterland. Zu den Veranstaltungsaufgaben gehören Tagungen und Kongresse, öffentliche Versammlungen und Feste sowie kulturelle, gesellschaftliche, sportliche und unterhaltende Veranstaltungen, landwirtschaftliche Veranstaltungen und Märkte sowie Ausstellungen und Messen. Die Gesellschaft ist eine Einrichtung im Sinne des § 107 Abs. 2 GO NRW. Sie ist nach § 109 Abs. 1 Satz 1 GO NRW so zu führen, steuern und kontrollieren, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Außerhalb der Stadt Münster wird die Gesellschaft nach Abs. 2 nur tätig wenn die berechtigten Interessen der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften gewahrt werden. Für die Gesellschaft findet das Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LGG NRW) in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Thomas Großmann
Emsdetten
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Maria Näther
Münster
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13.12.1947 zuletzt geändert am 28.06.2002
Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2004 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Zusammensetzung des Aufsichtsrates) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma sowie in § 8 (Vorsitz im Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in §§ 3, 7, 10 bis 12, 14 und 16 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2024 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen einschließlich der Regelung zur Vertretung.
Insolvenz
Die Gesellschaft wird auf 15 Jahre vereinbart. Nach Ablauf dieser 15 Jahre wird sie jeweils um 1 Jahr verlängert, wenn nicht die Gesellschafter oder einer von ihnen ein halbes Jahr vor Ablauf des Geschäftsjahres schriftlich kündigen. Zur Kündigung ist jeder Gesellschafter berechtigt. Die Gesellschaft wird aufgelöst, wenn das Pachtverhältnis der Stadt Münster mit der Gesellschaft bezgl. der Halle-Münsterland erlischt.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 07.07.1948 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.02.2004.