Handelsregister · HRB 46842

Chronologischer Auszug

Mercorma Wirtschaftsberatungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Düsseldorf

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Mercorma Wirtschaftsberatungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft mbH

b)
Langenfeld

c)
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen sowie die damit vereinbaren
Tätigkeiten gem. §§ 33 i.V.m. § 57 Abs. 3
StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten (§ 57
Abs. 4 Nr. 1 StBerG) sind ausgeschlossen.
Die Gesellschaft darf
Zweigniederlassungen errichten, soweit die
berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür
erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung
muß ein Steuerberater sein, der seine
berufliche Niederlassung am Ort der
Zweigniederlassung oder in deren
Nahbereich hat.
50.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, wird die Gesellschaft durch ihn allein
unter Befreiung von den Beschränkungen des §
181 BGB vertreten. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich
oder durch einen Geschäftsführer in
Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Abweichend davon kann die
Gesellschafterversammlung Geschäftsführern
Einzelvertretungsbefugnis erteilen und diese
von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreien. Wird die Gesellschaft durch einen
Geschäftsführer allein vertreten, muss dieser
Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten,
muss mindestens einer der Geschäftsführer
Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch
einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit
einem Prokuristen vertreten, muss der
Geschäftsführer Steuerberater sein. Die
Gesellschafterversammlung darf nur
Geschäftsführern, die Steuerberater sind.
Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Sind zwei
Geschäftsführer bestellt, von denen nur einer
Steuerberater ist, muss diesem
Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.

b)
Geschäftsführer:
Nehring, Peter, Langenfeld, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Bruns, Ulrich, Hünxe, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Geschäftsführer.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 08.12.1982 mit Änderung vom
16.01.2001
a)
04.02.2003
Seemann

b)
Tag der ersten
Eintragung: 28.03.2001
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HRB
3837 Amtsgericht
Langenfeld getreten.
Freigegeben am
04.02.2003.

Gesellschaftsvertrag
Blatt 6 ff. Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.