Handelsregister · HRB 11961

Chronologischer Auszug

Menzel-Catering-Service-GmbH · Amtsgericht Mainz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Menzel-Catering-Service-GmbH

b)
Worms

c)
die Erfüllung der
Dienstleistungsvereinbarung mit GRACE
GmbH, insbesondere die Produktion,
Ausgabe und Verkauf von Verpflegung in
der GRACE- und Fremdfirmen-Kantine.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.

b)
Geschäftsführer:
Menzel, Kai Andreas, Worms, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 17.06.1999
a)
20.01.2006
Gebel

b)
Tag der ersten
Eintragung: 14.10.1999

Dieses Blatt ist bei
gleichzeitiger
Konzentration der
Registergerichte zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und an die Stelle des
bisherigen
Registerblattes des
Amtsgerichtes Worms
HRB 1961 getreten.
Freigegeben am
20.01.2006.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
In der Hollerhecke 1, 67547 Worms
a)
27.11.2009
Güntherodt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.