Handelsregister · HRB 38025
Chronologischer Auszug
Menze & Co. GmbH · Amtsgericht Bielefeld
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Menze & Co. GmbH b) Bielefeld c) Die Führung einer Generalagentur des Gerling Konzerns, insbesondere die Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen aller Art. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte, soweit es sich nicht um genehmigungspflichtige Geschäfte handelt betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. | 26.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Menze, Felix, Bielefeld, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2003 | a) 27.01.2004 Duschek b) Gesellschaftsvertrag Blatt 7-19 Sonderband | |
| 2 | c) Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Darlehen. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über; den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlage und von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, soweit der Antragsteller derartige Verträge ausschließlich zwischen Kunden und einem Institut im Sinne des § 1 Abs. 1 b KWG- Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute-, einem nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, einem Unternehmen, das auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 53 c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist, oder einer ausländischen Investmentgesellschaft vermittelt bzw. nachweist, er keine weiteren Finanzdienstleistungen i.S.v. § 1 Abs. 1 a Satz 1 Nr. 1 - 4 KWG erbringt und er nicht befugt ist, sich im Zusammenhang mit dieser Vermittlungsund Nachweistätigkeit Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen; den Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, soweit es sich dabei nicht um Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG handelt; den Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft, soweit es sich dabei nicht um Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG handelt. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sich, betreiben. | a) Die Gesellschafterversammlungen vom 14.05./ 20.08.2004 haben eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und die Gesellschafterversammlung von 10.05.2004 die Änderung in § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. | a) 27.08.2004 Krüdewagen b) Gesellschafterbeschlüss e Bl. 33 - 35, 39 - 41 Sbd. | |||
| 3 | c) die Führung einer Generalagentur des Gerling Konzern, insbesondere die Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen aller Art. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen und Darlehen. Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über; den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlage und von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, soweit der Antragsteller derartige Verträge ausschließlich zwischen Kunden und einem Institut im Sinne des § 1 Abs. 1 b KWG- Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute-, einem nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, einem Unternehmen, das auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 53 c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist, oder einer ausländischen Investmentgesellschaft vermittelt bzw. nachweist, er keine weiteren Finanzdienstleistungen i.S.v. § 1 Abs. 1 a Satz 1 Nr. 1 - 4 KWG erbringt und er nicht befugt ist, sich im Zusammenhang mit dieser Vermittlungsund Nachweistätigkeit Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen; den Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, soweit es sich dabei nicht um Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG handelt; den Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft, soweit es sich dabei nicht um Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG handelt. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sich, betreiben. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 16.06.2005 Lehmann-Schön b) Gesellschafterbeschluß Bl. 45 ff. Sbd. | |||
| 4 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 05.06.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. | a) 18.07.2006 Herden b) Gesellschafterbeschl. Bl. 50 - 53 Sbd. | ||||
| 5 | c) - Die Übernahme der Servicedienstleistungen für die Generalagentur Felix Menze bei der Vermittlung und Beratung von Versicherungs- und Anlageprodukten. Weiterhin übernimmt die Gesellschaft sämtliche Betreuungs- und Verwaltungstätigkeiten der Generalagentur Felix Menze für und gegenüber Kunden und Vertriebspartnern in Vertrags-, Leistungs- und Schadensangelegenheiten und alle zu diesem Zweck notwendigen Tätigkeiten. - Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen - Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über a) den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalanlage und von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, soweit der Antragsteller derartige Verträge ausschließlich zwischen Kunden und einem Institut im Sinne des § 1 b KWG -Kreditund Finanzdienstleistungsinstitute-, einem nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, einem Unternehmen, das auf Grund einer Rechtsordnung nach § 53 c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist oder einer ausländischen Investmentgesellschaft vermittelt bzw. nachweist, er keine weiteren Finanzdienstleistungen i.S.v. § 1 Abs. 1 a Satz 1 Nr. 1-4 KWG erbringt und er nicht befugt ist, sich im Zusammenhang mit dieser Vermittlungs- und Nachweistätigkeit Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen; b) den Erwerb von öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, soweit es sich dabei nicht um Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG handelt. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, betreiben. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 25.03.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 30.04.2008 Herden | |||
| 6 | b) Geschäftsanschrift: Herforder Str. 309, 33609 Bielefeld | b) Geschäftsführer: Marek, Gernot, Aspach, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 Ziff. 2 Satz 2 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. | a) 21.01.2009 Kopp | ||
| 7 | c) - Die Übernahme der Servicedienstleistungen für die Generalagenturen Felix Menze und Gernot Marek bei der Vermittlung und Beratung von Versicherungs- und Anlageprodukten. Weiterhin übernimmt die Gesellschaft sämtliche Betreuungs- und Verwaltungstätigkeiten der Generalagenturen Felix Menze und Gernot Marek für und gegenüber Kunden und Vertriebspartnern in Vertrags-, Leistungsund Schadensangelegenheiten und alle zu diesem Zweck notwendigen Tätigkeiten; - Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen; - Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über a) den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalanlage und von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, soweit der Antragsteller derartige Verträge ausschließlich zwischen Kunden und einem Institut im Sinne des § 1 b KWG - Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute -, einem nach § 35 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, einem Unternehmen, das auf Grund einer Rechtsordnung nach § 53 c KWG, gleichgestellt oder freigestellt ist oder einer ausländischen Investmentgesellschaft vermittelt bzw. nachweist, er keine weiteren Finanzdienstleistungen i.S.v. § 1 Abs. 1 a Satz 1 Nr. 1 - 4 KWG erbringt und er nicht befugt ist, sich im Zusammenhang mit dieser Vermittlungs- und Nachweistätigkeit Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen; b) den Erwerb von öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, soweit es sich dabei nicht um Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG handelt. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, betreiben. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 27.03.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) und § 4 (Bekanntmachungen) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 06.05.2009 Lehmann-Schön | |||
| 8 | c) Übernahme der Servicedienstleistungen für die Generalagenturen Felix Menze, Gernot Marek und Moritz Menze bei der Vermittlung und Beratung von Versicherungs- und Anlageprodukten. Weiterhin übernimmt die Gesellschaft sämtliche Betreuungs- und Verwaltungstätigkeiten der Generalagenturen Felix Menze, Gernot Marek und Moritz Menze für und gegenüber Kunden und Vertriebspartnern in Vertrags-, Leistungs- und Schadensangelegenheiten und alle zu diesem Zweck notwendigen Tätigkeiten; - Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen; - Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über a) den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalanlage und von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, soweit der Antragsteller derartige Verträge ausschließlich zwischen Kunden und einem Institut im Sinne des § 1b KWG - Kreditund Finanzdienstleistungsinstitute -, einem nach § 35b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, einem Unternehmen, das auf Grund einer Rechtsordnung nach § 53c KWG, gleichgestellt oder freigestellt ist oder einer ausländischen Investmentgesellschaft vermittelt bzw. nachweist, er keine weitere Finanzdienstleistungen i.S.v. § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 - 4 KWG erbringt und er nicht befugt ist, sich im Zusammenhang mit dieser Vermittlungs- und Nachweistätigkeit Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen; b) den Erwerb von öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, soweit es sich dabei nicht um Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG handelt. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, betreiben. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 02.09.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand der Gesellschaft) sowie in § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 01.10.2009 Kopp | |||
| 9 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Marek, Gernot, Aspach, *XX.XX.XXXX | a) 14.11.2012 Rohden | ||||
| 10 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Obernstr. 42, 33602 Bielefeld | a) 01.02.2013 Rohden | ||||
| 11 | b) Geschäftsführer: Menze, Moritz, Porta Westfalica, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 22.04.2013 Rohden | ||||
| 12 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) Abs. 2 beschlossen. | a) 04.04.2014 Kopp |
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