Handelsregister · HRB 38025

Chronologischer Auszug

Menze & Co. GmbH · Amtsgericht Bielefeld

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Menze & Co. GmbH

b)
Bielefeld

c)
Die Führung einer Generalagentur des
Gerling Konzerns, insbesondere die
Vermittlung und Betreuung von
Versicherungsverträgen aller Art. Die
Gesellschaft kann alle Geschäfte, soweit es
sich nicht um genehmigungspflichtige
Geschäfte handelt betreiben, die dem
Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu dienen geeignet sind.
26.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Menze, Felix, Bielefeld, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2003
a)
27.01.2004
Duschek

b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 7-19 Sonderband
2c)
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis
der Gelegenheit zum Abschluß von
Verträgen über Darlehen.
Vermittlung des Abschlusses und
Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß
von Verträgen über; den Erwerb von
Anteilscheinen einer Kapitalanlage und von
ausländischen Investmentanteilen, die nach
dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben
werden dürfen, soweit
der Antragsteller derartige Verträge
ausschließlich zwischen Kunden und einem
Institut im Sinne des § 1 Abs. 1 b KWG-
Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute-,
einem nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs.
7 KWG tätigen Unternehmen, einem
Unternehmen, das auf Grund einer
Rechtsverordnung nach § 53 c KWG
gleichgestellt oder freigestellt ist, oder einer
ausländischen Investmentgesellschaft
vermittelt bzw. nachweist,
er keine weiteren Finanzdienstleistungen
i.S.v. § 1 Abs. 1 a Satz 1 Nr. 1 - 4 KWG
erbringt und er nicht befugt ist, sich im
Zusammenhang mit dieser Vermittlungsund Nachweistätigkeit Eigentum oder
Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder
Anteilen von Kunden zu verschaffen; den
Erwerb von sonstigen öffentlich
angebotenen Vermögensanlagen, die für
gemeinsame Rechnung der Anleger
verwaltet werden, soweit es sich dabei nicht
um Finanzinstrumente im Sinne des § 1
Abs. 11 KWG handelt; den Erwerb von
öffentlich angebotenen Anteilen an einer
Kapitalgesellschaft oder
Kommanditgesellschaft und von verbrieften
Forderungen gegen eine
Kapitalgesellschaft oder
Kommanditgesellschaft, soweit es sich
dabei nicht um Finanzinstrumente im Sinne
des § 1 Abs. 11 KWG handelt.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte, die
dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu dienen geeignet sich,
betreiben.
a)
Die Gesellschafterversammlungen vom 14.05./ 20.08.2004
haben eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2
(Gegenstand) und die Gesellschafterversammlung von
10.05.2004 die Änderung in § 8 (Gesellschafterbeschlüsse)
beschlossen.
a)
27.08.2004
Krüdewagen

b)
Gesellschafterbeschlüss
e Bl. 33 - 35, 39 - 41
Sbd.
3c)
die Führung einer Generalagentur des
Gerling Konzern, insbesondere die
Vermittlung und Betreuung von
Versicherungsverträgen aller Art.
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis
der Gelegenheit zum Abschluß von
Verträgen und Darlehen.
Vermittlung des Abschlusses und
Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß
von Verträgen über; den Erwerb von
Anteilscheinen einer Kapitalanlage und von
ausländischen Investmentanteilen, die nach
dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben
werden dürfen, soweit
der Antragsteller derartige Verträge
ausschließlich zwischen Kunden und einem
Institut im Sinne des § 1 Abs. 1 b KWG-
Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute-,
einem nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs.
7 KWG tätigen Unternehmen, einem
Unternehmen, das auf Grund einer
Rechtsverordnung nach § 53 c KWG
gleichgestellt oder freigestellt ist, oder einer
ausländischen Investmentgesellschaft
vermittelt bzw. nachweist,
er keine weiteren Finanzdienstleistungen
i.S.v. § 1 Abs. 1 a Satz 1 Nr. 1 - 4 KWG
erbringt und er nicht befugt ist, sich im
Zusammenhang mit dieser Vermittlungsund Nachweistätigkeit Eigentum oder
Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder
Anteilen von Kunden zu verschaffen; den
Erwerb von sonstigen öffentlich
angebotenen Vermögensanlagen, die für
gemeinsame Rechnung der Anleger
verwaltet werden, soweit es sich dabei nicht
um Finanzinstrumente im Sinne des § 1
Abs. 11 KWG handelt; den Erwerb von
öffentlich angebotenen Anteilen an einer
Kapitalgesellschaft oder
Kommanditgesellschaft und von verbrieften
Forderungen gegen eine
Kapitalgesellschaft oder
Kommanditgesellschaft, soweit es sich
dabei nicht um Finanzinstrumente im Sinne
des § 1 Abs. 11 KWG handelt.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte, die
dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu dienen geeignet sich,
betreiben.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2005 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
16.06.2005
Lehmann-Schön

b)
Gesellschafterbeschluß
Bl. 45 ff. Sbd.
4a)
Die Gesellschafterversammlung vom 05.06.2006 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8
(Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
a)
18.07.2006
Herden

b)
Gesellschafterbeschl. Bl.
50 - 53 Sbd.
5c)
- Die Übernahme der
Servicedienstleistungen für die
Generalagentur Felix Menze bei der
Vermittlung und Beratung von
Versicherungs- und Anlageprodukten.
Weiterhin übernimmt die Gesellschaft
sämtliche Betreuungs- und
Verwaltungstätigkeiten der Generalagentur
Felix Menze für und gegenüber Kunden
und Vertriebspartnern in Vertrags-,
Leistungs- und Schadensangelegenheiten
und alle zu diesem Zweck notwendigen
Tätigkeiten. - Vermittlung des Abschlusses
und Nachweis der Gelegenheit zum
Abschluss von Verträgen über Darlehen -
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis
der Gelegenheit zum Abschluss von
Verträgen über a) den Erwerb von
Anteilsscheinen einer Kapitalanlage und
von ausländischen Investmentanteilen, die
nach dem Auslandsinvestment-Gesetz
vertrieben werden dürfen, soweit der
Antragsteller derartige Verträge
ausschließlich zwischen Kunden und einem
Institut im Sinne des § 1 b KWG -Kreditund Finanzdienstleistungsinstitute-, einem
nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7
KWG tätigen Unternehmen, einem
Unternehmen, das auf Grund einer
Rechtsordnung nach § 53 c KWG
gleichgestellt oder freigestellt ist oder einer
ausländischen Investmentgesellschaft
vermittelt bzw. nachweist, er keine weiteren
Finanzdienstleistungen i.S.v. § 1 Abs. 1 a
Satz 1 Nr. 1-4 KWG erbringt und er nicht
befugt ist, sich im Zusammenhang mit
dieser Vermittlungs- und Nachweistätigkeit
Eigentum oder Besitz an Geldern,
Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden
zu verschaffen; b) den Erwerb von
öffentlich angebotenen Vermögensanlagen,
die für gemeinsame Rechnung der Anleger
verwaltet werden, soweit es sich dabei nicht
um Finanzinstrumente im Sinne des § 1
Abs. 11 KWG handelt. Die Gesellschaft
kann alle Geschäfte, die dem
Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu dienen geeignet sind,
betreiben.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 25.03.2008 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
30.04.2008
Herden
6b)
Geschäftsanschrift:
Herforder Str. 309, 33609 Bielefeld
b)
Geschäftsführer:
Marek, Gernot, Aspach, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2008 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 Ziff. 2 Satz 2
(Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
a)
21.01.2009
Kopp
7c)
- Die Übernahme der
Servicedienstleistungen für die
Generalagenturen Felix Menze und Gernot
Marek bei der Vermittlung und Beratung
von Versicherungs- und Anlageprodukten.
Weiterhin übernimmt die Gesellschaft
sämtliche Betreuungs- und
Verwaltungstätigkeiten der
Generalagenturen Felix Menze und Gernot
Marek für und gegenüber Kunden und
Vertriebspartnern in Vertrags-, Leistungsund Schadensangelegenheiten und alle zu
diesem Zweck notwendigen Tätigkeiten; -
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis
der Gelegenheit zum Abschluss von
Verträgen über Darlehen; - Vermittlung des
Abschlusses und Nachweis der
Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen
über a) den Erwerb von Anteilsscheinen
einer Kapitalanlage und von ausländischen
Investmentanteilen, die nach dem
Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben
werden dürfen, soweit der Antragsteller
derartige Verträge ausschließlich zwischen
Kunden und einem Institut im Sinne des § 1
b KWG - Kredit- und
Finanzdienstleistungsinstitute -, einem nach
§ 35 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG
tätigen Unternehmen, einem Unternehmen,
das auf Grund einer Rechtsordnung nach §
53 c KWG, gleichgestellt oder freigestellt ist
oder einer ausländischen
Investmentgesellschaft vermittelt bzw.
nachweist, er keine weiteren
Finanzdienstleistungen i.S.v. § 1 Abs. 1 a
Satz 1 Nr. 1 - 4 KWG erbringt und er nicht
befugt ist, sich im Zusammenhang mit
dieser Vermittlungs- und Nachweistätigkeit
Eigentum oder Besitz an Geldern,
Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden
zu verschaffen; b) den Erwerb von
öffentlich angebotenen Vermögensanlagen,
die für gemeinsame Rechnung der Anleger
verwaltet werden, soweit es sich dabei nicht
um Finanzinstrumente im Sinne des § 1
Abs. 11 KWG handelt. Die Gesellschaft
kann alle Geschäfte, die dem
Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu dienen geeignet sind,
betreiben.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.03.2009 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand der
Gesellschaft) und § 4 (Bekanntmachungen) und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
06.05.2009
Lehmann-Schön
8c)
Übernahme der Servicedienstleistungen für
die Generalagenturen Felix Menze, Gernot
Marek und Moritz Menze bei der
Vermittlung und Beratung von
Versicherungs- und Anlageprodukten.
Weiterhin übernimmt die Gesellschaft
sämtliche Betreuungs- und
Verwaltungstätigkeiten der
Generalagenturen Felix Menze, Gernot
Marek und Moritz Menze für und gegenüber
Kunden und Vertriebspartnern in Vertrags-,
Leistungs- und Schadensangelegenheiten
und alle zu diesem Zweck notwendigen
Tätigkeiten; - Vermittlung des Abschlusses
und Nachweis der Gelegenheit zum
Abschluss von Verträgen über Darlehen; -
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis
der Gelegenheit zum Abschluss von
Verträgen über a) den Erwerb von
Anteilsscheinen einer Kapitalanlage und
von ausländischen Investmentanteilen, die
nach dem Auslandsinvestment-Gesetz
vertrieben werden dürfen, soweit der
Antragsteller derartige Verträge
ausschließlich zwischen Kunden und einem
Institut im Sinne des § 1b KWG - Kreditund Finanzdienstleistungsinstitute -, einem
nach § 35b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG
tätigen Unternehmen, einem Unternehmen,
das auf Grund einer Rechtsordnung nach §
53c KWG, gleichgestellt oder freigestellt ist
oder einer ausländischen
Investmentgesellschaft vermittelt bzw.
nachweist, er keine weitere
Finanzdienstleistungen i.S.v. § 1 Abs. 1a
Satz 1 Nr. 1 - 4 KWG erbringt und er nicht
befugt ist, sich im Zusammenhang mit
dieser Vermittlungs- und Nachweistätigkeit
Eigentum oder Besitz an Geldern,
Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden
zu verschaffen; b) den Erwerb von
öffentlich angebotenen Vermögensanlagen,
die für gemeinsame Rechnung der Anleger
verwaltet werden, soweit es sich dabei nicht
um Finanzinstrumente im Sinne des § 1
Abs. 11 KWG handelt. Die Gesellschaft
kann alle Geschäfte, die dem
Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu dienen geeignet sind,
betreiben.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 02.09.2009 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand der
Gesellschaft) sowie in § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) und mit
ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes
beschlossen.
a)
01.10.2009
Kopp
9b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Marek, Gernot, Aspach, *XX.XX.XXXX
a)
14.11.2012
Rohden
10b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Obernstr. 42, 33602 Bielefeld
a)
01.02.2013
Rohden
11b)
Geschäftsführer:
Menze, Moritz, Porta Westfalica, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
22.04.2013
Rohden
12a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2014 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8
(Gesellschafterbeschlüsse) Abs. 2 beschlossen.
a)
04.04.2014
Kopp

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