Handelsregister · HRB 4511 FL
Chronologischer Auszug
Menü-Service Nord GmbH · Amtsgericht Flensburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Menü-Service Nord GmbH b) Flensburg c) Der Betrieb einer Zentralküche für Einrichtungen im Gesundheitswesen und für Unternehmen und Veranstaltungen anderer Art sowie alle ähnlichen damit verbundenen Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. | 650.000,00 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. b) Geschäftsführer: 1. Vorwig, Karl-Heinz, *XX.XX.XXXX, Hamburg mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten Geschäftsführer: 2. Pelikan, Jörg, *XX.XX.XXXX, Zirndorf mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 18.12.2001 mit Änderung vom 15.04.2003 | a) 14.06.2005 Grimm b) Tag der ersten Eintragung 25.04.2002 Gesellschaftsvertrag Bl. 36-42 Sdb. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Pelikan, Jörg Geschäftsführer: 3. Wagner, Jörg, *XX.XX.XXXX, Fürth | a) 23.10.2006 Breuer | ||||
| 3 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Wagner, Jörg Geschäftsführer: 4. Engelbrecht, Peter, *XX.XX.XXXX, Hof | a) 09.05.2007 Breuer | ||||
| 4 | b) Geschäftsanschrift: Knuthstraße 1, 24939 Flensburg | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Engelbrecht, Peter | 1. Engelbrecht, Peter, *XX.XX.XXXX, Hof Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) 17.06.2009 Breuer | ||
| 5 | b) Geschäftsanschrift: Gewerbehof 2, 24955 Harrislee | a) 25.11.2009 Breuer | ||||
| 6 | 2. Petersen, Nicolay, *XX.XX.XXXX, Langballig Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Nicht mehr Prokurist: 1. Engelbrecht, Peter | a) 06.01.2014 Jepsen | ||||
| 7 | b) Geschäftsführer: 5. Wilde, Martin, *XX.XX.XXXX, Handewitt mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Vorwig, Karl-Heinz | a) 16.10.2015 Jepsen | ||||
| 8 | Nicht mehr Prokurist: 2. Petersen, Nicolay | a) 18.08.2017 Jepsen | ||||
| 9 | b) Die Eintragung betreffend die Geschäftsanschrift ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsanschrift: Am Gewerbehof 2, 24955 Harrislee | b) Geschäftsführer: 6. Jürgensen, Torben, *XX.XX.XXXX, Flensburg mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Änderung zu Nr. 5: Geschäftsführer: Wilde, Martin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) 31.01.2018 Jepsen | |||
| 10 | c) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck des Unternehmens ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens gem. § 52 Nr.3 AO, der Jugend-und Altenhilfe gem. § 52 Nr.4 AO und des Wohlfahrtswesens gem. § 52 Nr.9 AO sowie die selbstlose Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen durch das planmäßige Zusammenwirken mit den Gesellschaften des DIAKO-Verbundes und den Gesellschaften des Krankenhausverbundes Flensburg und anderen gemeinnützigen Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Errichtung und den Betrieb einer Zentralküche zur Versorgung von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rehabilitationseinrichtungen, Seniorenheimen, Sozialstationen, Kindertagesstätten, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, ambulanten Krankenstationen und mildtätigen Gesellschaften für den Bereich Mahlzeitenversorgung und Wohnen mit Service. Die Gesellschaft darf andere Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art übernhemen oder sich daran beteiligen. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft. Keine Person darf durch Ausgabe, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dabei wurden geändert: Der Gegenstand des Unternehmens und die allgemeine Vertretungsregelung. | a) 03.03.2022 Will | ||
| 11 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Wilde, Martin | a) 04.05.2023 Jensen | ||||
| 12 | c) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck des Unternehmens ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege gem. § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO, der Jugend- und Altenhilfe gem. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO, der Berufsbildung gem. § 53 Abs. 2 Nr. 7 AO und des Wohlfahrtswesens gem. § 52 Abs, 2 Nr. 9 AO sowie die selbstlose Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen. Diese Zwecke werden verwirklicht im planmäßigen Zusammenwirken mit den Gesellschaften des DIAKO-Verbundes und anderen gemeinnützigen Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, insbesondere durch die Errichtung und den Betrieb einer Zentralküche zur Versorgung von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rehabilitationseinrichtungen, Seniorenheimen, Sozialstationen, Kindertagestätten, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, ambulanten Krankenstationen und mildtätigen Gesellschaften für den Bereich Mahlzeitenversorgung und Wohnen mit Service. Die Gesellschaften, mit denen zur gemeinsamen Verwirklichung der obengenannten Zwecke planmäßig zusammengewirkt wird, und die Art und Weise des Zusammenwirkens sind in der Anlage dargestellt. Die Gesellschaft darf andere Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder sich daran beteiligen. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Gesellschaft. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten, es sei denn sie sind steuerbegünstigt i.S.d. §§ 51 ff. AO oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, welche die zugewandten Mittel unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i.S.d. §§ 52 ff. AO zu verwenden hat. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und der gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.12.2023 wurde der Gegenstand und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffern 2 (Zweck des Unternehmens) und 3 (Stammkapital; Stammeinlagen). | a) 28.12.2023 Jensen |
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