Handelsregister · HRB 4511 FL

Chronologischer Auszug

Menü-Service Nord GmbH · Amtsgericht Flensburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Menü-Service Nord GmbH

b)
Flensburg

c)
Der Betrieb einer Zentralküche für
Einrichtungen im Gesundheitswesen und für Unternehmen und
Veranstaltungen anderer Art sowie alle ähnlichen damit verbundenen Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr
ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.
650.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

b)
Geschäftsführer:
1.
Vorwig, Karl-Heinz, *XX.XX.XXXX,
Hamburg

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten

Geschäftsführer:
2.
Pelikan, Jörg, *XX.XX.XXXX, Zirndorf
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
18.12.2001 mit Änderung vom
15.04.2003
a)
14.06.2005
Grimm
b)
Tag der ersten Eintragung
25.04.2002

Gesellschaftsvertrag Bl. 36-42
Sdb.

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
2. Pelikan, Jörg

Geschäftsführer:
3.
Wagner, Jörg, *XX.XX.XXXX, Fürth
a)
23.10.2006
Breuer
3b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
3. Wagner, Jörg

Geschäftsführer:
4.
Engelbrecht, Peter, *XX.XX.XXXX, Hof
a)
09.05.2007
Breuer
4b)
Geschäftsanschrift:
Knuthstraße 1, 24939 Flensburg
b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
4. Engelbrecht, Peter
1.
Engelbrecht, Peter, *XX.XX.XXXX,
Hof

Einzelprokura
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen
a)
17.06.2009
Breuer
5b)
Geschäftsanschrift:
Gewerbehof 2, 24955 Harrislee
a)
25.11.2009
Breuer
62.
Petersen, Nicolay, *XX.XX.XXXX,
Langballig

Einzelprokura
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen

Nicht mehr Prokurist:

1. Engelbrecht, Peter
a)
06.01.2014
Jepsen
7b)
Geschäftsführer:
5.
Wilde, Martin, *XX.XX.XXXX, Handewitt
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen

Nicht mehr Geschäftsführer:
1. Vorwig, Karl-Heinz
a)
16.10.2015
Jepsen
8Nicht mehr Prokurist:

2. Petersen, Nicolay
a)
18.08.2017
Jepsen
9b)
Die Eintragung betreffend die Geschäftsanschrift ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:

Geschäftsanschrift:
Am Gewerbehof 2, 24955 Harrislee
b)
Geschäftsführer:
6.
Jürgensen, Torben, *XX.XX.XXXX,
Flensburg
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen

Änderung zu Nr. 5:
Geschäftsführer:
Wilde, Martin
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
31.01.2018
Jepsen
10c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Zweck des Unternehmens ist die
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens gem. § 52 Nr.3
AO, der Jugend-und Altenhilfe
gem. § 52 Nr.4 AO und des Wohlfahrtswesens gem. § 52 Nr.9 AO
sowie die selbstlose Unterstützung
der in § 53 AO bezeichneten Personen durch das planmäßige Zusammenwirken mit den Gesellschaften des DIAKO-Verbundes
und den Gesellschaften des Krankenhausverbundes Flensburg und
anderen gemeinnützigen Körperschaften, die die Voraussetzungen
der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Dieser Zweck wird verwirklicht durch
die Errichtung und den Betrieb einer Zentralküche zur Versorgung
von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rehabilitationseinrichtungen, Seniorenheimen, Sozialstationen, Kindertagesstätten, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, ambulanten Krankenstationen
und mildtätigen Gesellschaften
für den Bereich Mahlzeitenversorgung und Wohnen mit Service.
Die Gesellschaft darf andere Einrichtungen gleicher oder ähnlicher
Art übernhemen oder sich daran
beteiligen.
Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen
Zwecke verwendet werden. Die
Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der
Gesellschaft. Keine Person darf
durch Ausgabe, die dem Zweck
der Gesellschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus
Mitteln der Körperschaft erhalten.
Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei
Wegfall der steuerbegünstigten
Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück.
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem
Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
a)
Die Gesellschafterversammlung
vom 20.12.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dabei wurden geändert:
Der Gegenstand des Unternehmens
und die allgemeine Vertretungsregelung.
a)
03.03.2022
Will
11b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
5. Wilde, Martin
a)
04.05.2023
Jensen
12c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Zweck des Unternehmens ist die
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege gem. § 52
Abs. 2 Nr. 3 AO, der Jugend- und
Altenhilfe gem. § 52 Abs. 2 Nr. 4
AO, der Berufsbildung gem. § 53
Abs. 2 Nr. 7 AO und des Wohlfahrtswesens gem. § 52 Abs, 2 Nr.
9 AO sowie die selbstlose Unterstützung der in § 53 AO bezeichneten Personen. Diese Zwecke
werden verwirklicht im planmäßigen Zusammenwirken mit den
Gesellschaften des DIAKO-Verbundes und anderen gemeinnützigen Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO
erfüllen, insbesondere durch die
Errichtung und
den Betrieb einer Zentralküche
zur Versorgung von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rehabilitationseinrichtungen, Seniorenheimen, Sozialstationen, Kindertagestätten, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, ambulanten Krankenstationen und mildtätigen Gesellschaften für den Bereich Mahlzeitenversorgung und Wohnen
mit Service. Die Gesellschaften,
mit denen zur gemeinsamen Verwirklichung der obengenannten
Zwecke planmäßig zusammengewirkt wird, und die Art und Weise
des Zusammenwirkens sind in der
Anlage dargestellt.
Die Gesellschaft darf andere Einrichtungen gleicher oder ähnlicher
Art übernehmen oder sich daran
beteiligen.
Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen
Zwecke verwendet werden. Die
Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der
Gesellschaft. Keine Person darf
durch Ausgaben, die dem Zweck
der Gesellschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus
Mitteln der Körperschaft erhalten, es sei denn sie sind steuerbegünstigt i.S.d. §§ 51 ff. AO oder
eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts, welche die zugewandten
Mittel unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige
oder kirchliche Zwecke i.S.d. §§
52 ff. AO zu verwenden hat. Die
Gesellschafter erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung
der Körperschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und der gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.12.2023
wurde der Gegenstand und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffern 2 (Zweck des Unternehmens)
und 3 (Stammkapital; Stammeinlagen).
a)
28.12.2023
Jensen

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.