Vorstand im Sinne des § 26 BGB (gerichtliche und außergerichtliche Vertretung) sind der 1. Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder von ihnen hat Alleinvertretungsrecht. Rechtshandlungen und Urkunden, die den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 3.000,-- DM für den Einzelfall verpflichten, bedürfen der gemeinsamen Tätigkeit der beiden vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Rosemarie Tschudin-Schulte
Eberbach
Vorstand
Doris Lang
Heidelberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.09.1987 mit Änderung vom 09.09.1987.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 29.09.1987
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